Über Jahrhunderte wurde in Büchern über die Familiengeschichte geschrieben, z.B. Anfang des 20. Jahrhunderts vom dänischen Historiker Aage Friis (* 16.8.1870 - † 5.10.1949) in "Die Bernstorffs". Ein bedeutendes, aus der Familie heraus für die Familie geschaffenes, Schriftstück ist die Familiengeschichte von Werner Graf v. Bernstorff (Oberlandesgerichtsrat, * 5.7.1905 - † 8.11.1987), die er im Jahr 1982 fertigstellen und veröffentlichen konnte. Dieses Buch ist aufgrund seiner Struktur, Les- und Nutzbarkeit und der inhaltlichen Vollständigkeit besonders wichtig, wenn man die Geschichte der Familie verstehen möchte. Allerdings weist der Autor selbst daraufhin, dass es ihm nicht möglich war, fundiert wissenschaftlich zu arbeiten und regt in seinem Nachwort vom 5. Juli 1982 ausdrücklich zur Ergänzung der Inhalte an.
Aus diesem Grund ist der gesamte Buchtext hier, inklusive einer Suchfunktion, veröffentlicht. Eine e-Book Version wird in absehbarer Zeit folgen.
Es sollte nicht unerwähnt bleiben, dass sich Werner im Erstellungsprozeß aus verschiedenen Gründen, vor allem im Hinblick auf eine Fertigstellung bevor gesundheitliche Einschränkungen diese verhindern könnten, auf die männliche Stammfolge konzentriert hat. Aus diesem Grunde - und nur aus diesem Grunde - ist die Würdigung vieler Frauen der Familie entweder zu knapp ausgefallen, oder fand nicht statt. Die Familie wird nun, peu-à-peu, diese Lücke schließen und die vielen bedeutenden Frauen in der Familie an anderer Stelle auf dieser Internetpräsenz ins Licht rücken.
Werner schließt sein Nachwort mit den Worten "Möchte das eine oder andere Mitglied der Familie sich [durch das Buch] angeregt fühlen, über seinen Zweig ergänzende Aufzeichnungen für Kinder und Kindeskinder zu Papier zu bringen."
In dem Winkel, den der Zusammenfluß von Stepenitz und Radegast südlich des Kirchdorfes Börzow, bei Grevesmühlen in der nordwestlichsten Ecke Mecklenburgs gelegen, bildet, finden sich die ersten sichtbaren Spuren unseres Geschlechts. Seine ersten Namensträger sind nach der Überlieferung im 12. Jahrhundert als Kolonisten mit dem Sachsenherzog Heinrich dem Löwen nach Mecklenburg gekommen und wurden im Umkreis von Grevesmühlen mit mehreren Hufen belehnt. In einer Wiese bei dem Dorf Teschow, auf halbem Wege zu dem kaum 4 km von Börzow entfernten Bernstorf, liegt ein mit alten Eichen bestandener Schutthügel, der - früher vermutlich von der Stepenitz umflossen – nachweislich einen der ältesten Wohnsitze der Familie bezeichnet. Folgt man von Teschow, dessen Umgebung leichteren Boden aufweist, dem Lauf der Radegast aufwärts, so gelangt man bei dem benachbarten Wilken- hagen in eine Niederung, die mit ihrem flachen Wiesengelände, ihren schweren Lehm- und Tonböden und den mächtigen, Jahrhunderte alten Eichen den Charakter fast niederländischer Weite und Schwere trägt. Südlich von Wilkenhagen liegt Bernstorf, ebenfalls an ein feuchtes Wiesengebiet angelehnt, das dem Wohnsitz von mehreren Seiten Schutz bot. Überreste der zu diesem Zweck angelegten Gräben sind noch heute erkennbar.
Zum ersten Mal urkundlich erwähnt wird Bernstorf, als am 26.12.1237 Bischof Ludolf von Ratzeburg das neugegründete Kloster Rehna bestätigte und ihm u. a. auch aus "Bernardestorp" den halben Zehnten zuwies1. Der Ort muß erst kurz vorher gegründet worden sein. Denn im Ratzeburger Zehntregister von 1230 wird Bernstorf ebenso wie zahlreiche benachbarte Dörfer mit deutschen Namen noch nicht genannt, während Dörfer mit wendischen Namen wie Teschow schon erwähnt werden. Es ist deshalb anzunehmen, daß mit diesen anderen deutschen Dörfern auch Bernstorf zwischen 1230 und 12372 entstanden ist, und zwar wahrscheinlich durch Rodung aus einem großen Waldgebiet, das die Grenze zwischen den Wendenstämmen der Polaben und Obotriten bildete und dessen Reste noch vorhanden sind.
Nun nennt allerdings die Urkunde von 1237 nur den Ort, nicht aber den Familiennamen. Es hat damals aber bereits einen Ritterhof dort gegeben. Denn die Zuweisung des halben Zehnten geschah "excepto iure quod ‚besethinge‘ dicitur“. Das bedeutet, daß der halbe Zehnte nur von Bauernhufen, nicht jedoch von den vorhandenen Ritterhufen zu erheben war. Der ritterliche Siedlungsunternehmer, der locator, dem vom Fürsten ein Stück Land zur Besiedelung mit deutschen Bauern überwiesen wurde, hatte das Recht, einen Teil des Landes zur eigenen Nutzung zurückzubehalten. Diese zehnt- und zinsfreien Ritterhufen wurden