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Beide wurden unzertrennlich und schenkten sich unbegrenztes Vertrauen.
Andreas Peter war bei seiner Ankunft in Kopenhagen nur Kammerjunker, eine
Hofstellung, die weder Besoldung noch Arbeit brachte. Johann Hartwig Ernst zog ihn
zunächst als Volontär und ohne Gehalt zur Mitarbeit in seinem eigenen Departement in
der Deutschen Kanzlei heran. Bald aber ließ er ihn auch an der Bearbeitung
auswärtiger Angelegenheiten teilnehmen. Zuerst dachte Andreas Peter an eine
Zukunft als Diplomat. Er hätte auch bald einen Gesandtenposten bekommen können,
aber er wollte möglichst lange in der Nähe des Onkels bleiben, weil er nirgends eine
bessere Ausbildung für höhere Aufgaben bekommen konnte als bei diesem. So kam
es dazu, daß er ganz in Kopenhagen und in der Deutschen Kanzlei blieb, wo er ab
1760 auch ein Gehalt bezog.
Die einzige diplomatische Mission seines Lebens war eine Reise nach Paris im Winter
1761/62, um eine Unterstützung der dänischen Regierung durch Frankreich für eine
friedliche Lösung der Gottorfer Frage zu erreichen. Durch den Tod der Kaiserin
Elisabeth von Rußland fand diese Mission im Frühjahr 1762 ohne Ergebnis ihr Ende.
Aber der Herzog von Choiseul-Stainville, Kriegs- und Marineminister Frankreichs und
eigentlicher Leiter der Regierung, sowie die anderen französischen Minister
behandelten den mit großem Geschick auftretenden jungen Diplomaten mit größtem
Respekt, und er erfuhr viel Freundlichkeit bei seinen und des Onkels Freunden.
Sein Amt als Kammerjunker brachte Andreas Peter auch in nähere Berührung mit dem
König Friedrich V. und dem Hof. Er empfand bald die gleiche große Liebe zu seinem
König wie Johann Hartwig Ernst, und der König erwiderte diese Liebe durch
besonderes Wohlwollen; 1760 ernannte er ihn zum Kammerherrn.
Gleichzeitig mit dieser Ernennung wurde Andreas Peter in die Finanzverwaltung
einberufen. Und mit den Jahren verlagerte er seine Tätigkeit von der Deutschen
Kanzlei mehr und mehr in diese Verwaltung. Am 22. März 1760 wurde der nun 25-
jährige zum dritten Deputierten eines neuen, durch Teilung der Rentkammer
entstandenen Kollegiums ernannt, der Westindisch- Guineeischen Rent- und
Generalzollkammer, der alles, was die dänischen Kolonien betraf, sowie alle
Zollsachen und die gesamte Bedarfsermittlung des dänisch - norwegischen Reiches
unterstellt waren und der auch noch alle die Familien- und Volkssteuer betreffenden
Angelegenheiten sowie die Eheschließungsgelder zugewiesen wurden.
Unmittelbar darauf wurde er auch Deputierter im Kommerzkollegium, wo Johann
Hartwig Ernst bereits Deputierter war und bald Präsident wurde. In diesen beiden
Stellungen blieb Andreas Peter während der ganzen Regierungszeit Friedrichs V.,
vereinigte mit ihnen, aber ab 1765 auch noch das Amt eines Deputierten in der
Rentkammer mit dem besonderen Auftrag, an der allgemeinen Finanzverwaltung des
Reiches mitzuarbeiten.
Das war und blieb der Rahmen, in dem sein Wirken sich die ganzen Jahre bis zu
Johann Hartwig Ernsts und seinem Sturz durch Struensee abspielte. "Ich bin ziemlich
jung zu vielen Aufgaben und zu vieler Arbeit berufen worden", schrieb er an seinen