von Bernstorff

Die Familiengeschichte von den Anfängen bis 1982

 

Über Jahrhunderte wurde in Büchern über die Familiengeschichte geschrieben, z.B. Anfang des 20. Jahrhunderts vom dänischen Historiker Aage Friis (* 16.8.1870 - † 5.10.1949) in "Die Bernstorffs". Ein bedeutendes, aus der Familie heraus für die Familie geschaffenes, Schriftstück ist die Familiengeschichte von Werner Graf v. Bernstorff (Oberlandesgerichtsrat, * 5.7.1905 - † 8.11.1987), die er im Jahr 1982 fertigstellen und veröffentlichen konnte. Dieses Buch ist aufgrund seiner Struktur, Les- und Nutzbarkeit und der inhaltlichen Vollständigkeit besonders wichtig, wenn man die Geschichte der Familie verstehen möchte. Allerdings weist der Autor selbst daraufhin, dass es ihm nicht möglich war, fundiert wissenschaftlich zu arbeiten und regt in seinem Nachwort vom 5. Juli 1982 ausdrücklich zur Ergänzung der Inhalte an.

 

Aus diesem Grund ist der gesamte Buchtext hier, inklusive einer Suchfunktion, veröffentlicht. Eine e-Book Version wird in absehbarer Zeit folgen.

 

Es sollte nicht unerwähnt bleiben, dass sich Werner im Erstellungsprozeß aus verschiedenen Gründen, vor allem im Hinblick auf eine Fertigstellung bevor gesundheitliche Einschränkungen diese verhindern könnten, auf die männliche Stammfolge konzentriert hat. Aus diesem Grunde - und nur aus diesem Grunde - ist die Würdigung vieler Frauen der Familie entweder zu knapp ausgefallen, oder fand nicht statt. Die Familie wird nun, peu-à-peu, diese Lücke schließen und die vielen bedeutenden Frauen in der Familie an anderer Stelle auf dieser Internetpräsenz ins Licht rücken.

 

Werner schließt sein Nachwort mit den Worten "Möchte das eine oder andere Mitglied der Familie sich [durch das Buch] angeregt fühlen, über seinen Zweig ergänzende Aufzeichnungen für Kinder und Kindeskinder zu Papier zu bringen." 

 

 

Inhaltsverzeichnis
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Seite 180

Beide wurden unzertrennlich und schenkten sich unbegrenztes Vertrauen.

Andreas Peter war bei seiner Ankunft in Kopenhagen nur Kammerjunker, eine Hofstellung, die weder Besoldung noch Arbeit brachte. Johann Hartwig Ernst zog ihn zunächst als Volontär und ohne Gehalt zur Mitarbeit in seinem eigenen Departement in der Deutschen Kanzlei heran. Bald aber ließ er ihn auch an der Bearbeitung auswärtiger Angelegenheiten teilnehmen. Zuerst dachte Andreas Peter an eine Zukunft als Diplomat. Er hätte auch bald einen Gesandtenposten bekommen können, aber er wollte möglichst lange in der Nähe des Onkels bleiben, weil er nirgends eine bessere Ausbildung für höhere Aufgaben bekommen konnte als bei diesem. So kam es dazu, daß er ganz in Kopenhagen und in der Deutschen Kanzlei blieb, wo er ab 1760 auch ein Gehalt bezog.

Die einzige diplomatische Mission seines Lebens war eine Reise nach Paris im Winter 1761/62, um eine Unterstützung der dänischen Regierung durch Frankreich für eine friedliche Lösung der Gottorfer Frage zu erreichen. Durch den Tod der Kaiserin Elisabeth von Rußland fand diese Mission im Frühjahr 1762 ohne Ergebnis ihr Ende. Aber der Herzog von Choiseul-Stainville, Kriegs- und Marineminister Frankreichs und eigentlicher Leiter der Regierung, sowie die anderen französischen Minister behandelten den mit großem Geschick auftretenden jungen Diplomaten mit größtem Respekt, und er erfuhr viel Freundlichkeit bei seinen und des Onkels Freunden.

Sein Amt als Kammerjunker brachte Andreas Peter auch in nähere Berührung mit dem König Friedrich V. und dem Hof. Er empfand bald die gleiche große Liebe zu seinem König wie Johann Hartwig Ernst, und der König erwiderte diese Liebe durch besonderes Wohlwollen; 1760 ernannte er ihn zum Kammerherrn.

Gleichzeitig mit dieser Ernennung wurde Andreas Peter in die Finanzverwaltung einberufen. Und mit den Jahren verlagerte er seine Tätigkeit von der Deutschen Kanzlei mehr und mehr in diese Verwaltung. Am 22. März 1760 wurde der nun 25- jährige zum dritten Deputierten eines neuen, durch Teilung der Rentkammer entstandenen Kollegiums ernannt, der Westindisch- Guineeischen Rent- und Generalzollkammer, der alles, was die dänischen Kolonien betraf, sowie alle Zollsachen und die gesamte Bedarfsermittlung des dänisch - norwegischen Reiches unterstellt waren und der auch noch alle die Familien- und Volkssteuer betreffenden Angelegenheiten sowie die Eheschließungsgelder zugewiesen wurden.

Unmittelbar darauf wurde er auch Deputierter im Kommerzkollegium, wo Johann Hartwig Ernst bereits Deputierter war und bald Präsident wurde. In diesen beiden Stellungen blieb Andreas Peter während der ganzen Regierungszeit Friedrichs V., vereinigte mit ihnen, aber ab 1765 auch noch das Amt eines Deputierten in der Rentkammer mit dem besonderen Auftrag, an der allgemeinen Finanzverwaltung des Reiches mitzuarbeiten.

Das war und blieb der Rahmen, in dem sein Wirken sich die ganzen Jahre bis zu Johann Hartwig Ernsts und seinem Sturz durch Struensee abspielte. "Ich bin ziemlich jung zu vielen Aufgaben und zu vieler Arbeit berufen worden", schrieb er an seinen

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