von Bernstorff

Die Familiengeschichte von den Anfängen bis 1982

 

Über Jahrhunderte wurde in Büchern über die Familiengeschichte geschrieben, z.B. Anfang des 20. Jahrhunderts vom dänischen Historiker Aage Friis (* 16.8.1870 - † 5.10.1949) in "Die Bernstorffs". Ein bedeutendes, aus der Familie heraus für die Familie geschaffenes, Schriftstück ist die Familiengeschichte von Werner Graf v. Bernstorff (Oberlandesgerichtsrat, * 5.7.1905 - † 8.11.1987), die er im Jahr 1982 fertigstellen und veröffentlichen konnte. Dieses Buch ist aufgrund seiner Struktur, Les- und Nutzbarkeit und der inhaltlichen Vollständigkeit besonders wichtig, wenn man die Geschichte der Familie verstehen möchte. Allerdings weist der Autor selbst daraufhin, dass es ihm nicht möglich war, fundiert wissenschaftlich zu arbeiten und regt in seinem Nachwort vom 5. Juli 1982 ausdrücklich zur Ergänzung der Inhalte an.

 

Aus diesem Grund ist der gesamte Buchtext hier, inklusive einer Suchfunktion, veröffentlicht. Eine e-Book Version wird in absehbarer Zeit folgen.

 

Es sollte nicht unerwähnt bleiben, dass sich Werner im Erstellungsprozeß aus verschiedenen Gründen, vor allem im Hinblick auf eine Fertigstellung bevor gesundheitliche Einschränkungen diese verhindern könnten, auf die männliche Stammfolge konzentriert hat. Aus diesem Grunde - und nur aus diesem Grunde - ist die Würdigung vieler Frauen der Familie entweder zu knapp ausgefallen, oder fand nicht statt. Die Familie wird nun, peu-à-peu, diese Lücke schließen und die vielen bedeutenden Frauen in der Familie an anderer Stelle auf dieser Internetpräsenz ins Licht rücken.

 

Werner schließt sein Nachwort mit den Worten "Möchte das eine oder andere Mitglied der Familie sich [durch das Buch] angeregt fühlen, über seinen Zweig ergänzende Aufzeichnungen für Kinder und Kindeskinder zu Papier zu bringen." 

 

 

Inhaltsverzeichnis
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Seite 108

Zeit in Mecklenburg vermitteln und zum Teil amüsant zu lesen sind. Damals lag die niedere Gerichtsbarkeit in Mecklenburg noch bei den Gutsherren. Reste davon blieben bis 1918 bestehen. Die Gutsherren konnten aber diese Gerichtsbarkeit natürlich nicht selber ausüben, sondern hatten dafür vereinte Patrimonialgerichte für mehrere Güter, in der Regel für den Bezirk eines ritterschaftlichen Amtes, eingerichtet, für die ein Volljurist als Justitiar, d. h. als Richter, eingesetzt war. Es war also im Grunde nicht anders als bei den herzoglichen Gerichten, bei denen ja auch nicht der Herzog, sondern ein von ihm eingesetzter Richter Recht sprach. Das Othenstorfer Patrimonialgericht wurde von dem Advokaten Ebert in Gadebusch als Justitiar des vereinten Patrimonialgerichts gehandhabt.

Aus den vorhandenen Akten ergibt sich nun z. B., daß am 28.1.1824 die Rehnaer Geistlichen, Praepositus Sondershausen und Pastor Fromm, bei dem Kammerherrn v. Bernstorff auf Othenstorf Klage darüber führen, daß der Sohn des Schulmeisters Woltmann mit seiner Braut unter einem Dache wohne, dies aber den Gesetzen zuwider sei, weshalb die Geistlichen gehorsamst ersuchen, die Verfügung zu treffen, daß dieses Zusammenwohnen gehindert oder beiden erlaubt werden möge, sich trauen zu lassen (ohne gutsherrliche Erlaubnis konnte dies also nicht geschehen!). Der Brief trägt den Vermerk (wohl von Eberts Hand): "Dirne Hildebrandt, Schwängerer Woltmann“. Auf diesen Brief hin, der von Heinrich Bernstorff offenbar dem Advokaten Ebert als dem Justitiar des Patrimonialgerichts vorgelegt worden war, wurde von diesem am 21.2.1824 "gerichtswegen" dem Schulmeister Woltmann "alles Ernstes und bei einer Strafe von 2 Rthlrn neu 2/3 anbefohlen, die geschwächte Hildebrandt sofort und längstens binnen 2 mal 24 Stunden aus seinem Hause und nach den Eltern der Hildebrandt hin zu weisen. Wornach er sich zu richten."

Heinrich Bernstorff war ghzgl. mecklenburgischer Kammerherr. Nach dem Verkauf Othenstorfs ist er offenbar nach Rostock übergesiedelt. Dort ist er im Alter von fast 70 Jahren am 1.4.1844 an Grippe gestorben und am 4. April dort begraben worden (Kirchenbuch der Marienkirche).

Aus seiner Ehe waren 6 Kinder hervorgegangen:

a) Joachim August Wilhelm, geb. Othenstorf 20.11.1800. Er wurde aktiver Offizier und war von 1846 bis 1858 als Oberst Kommandeur des Ludwigsluster Dra- goner-Regiments, aus welcher Zeit es ein repräsentatives Gemälde gibt, das ihn hoch zu Roß an der Spitze seines Regiments zeigt. Er wurde dann anschließend kgl. Preu- ßischer Generalmajor und war zuletzt ghzgl. mecklenburg-strelitzscher Oberstall- meister. Daneben war er Mitglied der altadeligen Ganerbschaft des Hauses Alten-Limpurg in Frankfurt.

Am 5.7.1844 heiratete er Wilhelmine Marie Natalie Freiin v. Günderode, geb. 28.1.1807, die in 1. Ehe mit dem 1536 verstorbenen ghzgl. hessischen Kammerherrn, Generalleutnant und Kriegsminister Frhrn v. Falck verheiratet gewesen war. Aus der Ehe gingen 2 Kinder hervor:

(1) Natalie Wilhelmine Oktavia, geb. Ludwigslust (Berlin?) 23.5. 1846, † Darmstadt 23.2.1922, die am 14.12.1869 in Neustrelitz den ghzgl. hessischen diensttuenden Kammerherrn Maximilian Frhrn v. Bellersheim gen. Stürzelsheim, geb. Darmstadt 11.4.1841, † ebenda 16.12.1914, heiratete und die Stamm-Mutter der wenigen jetzt noch lebenden Mitglieder dieser Familie wurde.

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