von Bernstorff

Die Familiengeschichte von den Anfängen bis 1982

 

Über Jahrhunderte wurde in Büchern über die Familiengeschichte geschrieben, z.B. Anfang des 20. Jahrhunderts vom dänischen Historiker Aage Friis (* 16.8.1870 - † 5.10.1949) in "Die Bernstorffs". Ein bedeutendes, aus der Familie heraus für die Familie geschaffenes, Schriftstück ist die Familiengeschichte von Werner Graf v. Bernstorff (Oberlandesgerichtsrat, * 5.7.1905 - † 8.11.1987), die er im Jahr 1982 fertigstellen und veröffentlichen konnte. Dieses Buch ist aufgrund seiner Struktur, Les- und Nutzbarkeit und der inhaltlichen Vollständigkeit besonders wichtig, wenn man die Geschichte der Familie verstehen möchte. Allerdings weist der Autor selbst daraufhin, dass es ihm nicht möglich war, fundiert wissenschaftlich zu arbeiten und regt in seinem Nachwort vom 5. Juli 1982 ausdrücklich zur Ergänzung der Inhalte an.

 

Aus diesem Grund ist der gesamte Buchtext hier, inklusive einer Suchfunktion, veröffentlicht. Eine e-Book Version wird in absehbarer Zeit folgen.

 

Es sollte nicht unerwähnt bleiben, dass sich Werner im Erstellungsprozeß aus verschiedenen Gründen, vor allem im Hinblick auf eine Fertigstellung bevor gesundheitliche Einschränkungen diese verhindern könnten, auf die männliche Stammfolge konzentriert hat. Aus diesem Grunde - und nur aus diesem Grunde - ist die Würdigung vieler Frauen der Familie entweder zu knapp ausgefallen, oder fand nicht statt. Die Familie wird nun, peu-à-peu, diese Lücke schließen und die vielen bedeutenden Frauen in der Familie an anderer Stelle auf dieser Internetpräsenz ins Licht rücken.

 

Werner schließt sein Nachwort mit den Worten "Möchte das eine oder andere Mitglied der Familie sich [durch das Buch] angeregt fühlen, über seinen Zweig ergänzende Aufzeichnungen für Kinder und Kindeskinder zu Papier zu bringen." 

 

 

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nach auf diesem Wege am schnellsten ein ruhiges und glückliches Leben verschaffen könnte." "Ich sehe voraus, daß ich meine Neigungen nie genügend im Zaum halten könnte, um auf diesem Wege gut vorwärts zu kommen; anstatt der nützlichen Beschäftigungen, die sich andere auf dem Lande zu verschaffen wissen, würde ich mich in Untätigkeit und Langeweile verzehren. Ich muß deshalb meinen Blick nach einer anderen Seite wenden und in den einen oder anderen Staatsdienst eintreten".

Und dieser Staatsdienst fand sich in Dänemark. Johann Hartwig Ernst wählte Dänemark nicht, weil sich zufällig diese Möglichkeit geboten hätte, sondern sein Schritt war sorgfältig überlegt. An sich stand fähigen jungen Adeligen damals jedes europäische Land offen, aber für Johann Hartwig Ernst kam nur ein protestantisches Land in Betracht. Dadurch schieden Frankreich sowie süddeutsche und südeuropäische Länder aus. In englisch hannoverschen Dienst wollte er nicht treten, weil der Weg dazu über Hannover geführt hätte. Hannoverscher Staatsdienst war ihm aber zu provinziell, und es wirkte bei ihm auch noch die Verstimmung nach, die das Ausscheiden Andreas Gottliebs d.Ä. aus dem Staatsdienst begleitet hatte. Preußen kam wegen der seit Andreas Gottliebs d.Ä. bestehenden Abneigung gegen die Politik dieses Landes schon gar nicht in Frage, und die anderen norddeutschen Länder waren zu klein. So blieben nur Dänemark, zu dem damals Norwegen, Schleswig und Holstein sowie Oldenburg-Delmenhorst gehörten, und Schweden übrig. Und da Schweden sehr entlegen war und sich außerdem nach dem Tode Karls XII. in einem Zustand der Schwäche und Unsicherheit befand, entschied Johann Hartwig Ernst sich für Dänemark. "Dänemarks Verbindungen", so begründete er damals seine Entscheidung, "mit den übrigen europäischen Staaten, seine große Zahl von Ministern (d. h. Gesandten) an allen Höfen, die guten Stellungen, mit denen es zuletzt langjährige treue Dienste belohnen kann, all das gibt mir die Hoffnung, daß auch ich dort einmal etwas erreichen kann, und darum habe ich den dänischen Hof jedem anderen vorgezogen."

Der Weg in dänische Dienste öffnete sich ihm leicht. Denn hier standen vorwiegend Deutsche, und gerade auch Mecklenburger, in den Spitzen der Staatsämter. Zwei Brüder Plessen, entfernte Verwandte Johann Hartwig Ernsts, saßen im Konseil des jungen Königs Christian Vl. Und Berckentin, den aus Mecklenburg stammenden dänischen Gesandten in Wien, kannte er schon von der großen Reise her. So wurde Johann Hartwig Ernst von Christian Vl. in dänische Dienste aufgenommen und am 21.4.1732, kurz vor seinem 20. Geburtstag, zum Kammerjunker ernannt und als Volontär in der Deutschen Kanzlei angestellt, der nicht nur die Verwaltung der deutschen Herzogtümer Schleswig und Holstein sowie Oldenburg-Delmenhorst, sonder darüberhinaus die gesamte Außenpolitik Dänemarks unterstand.

Nachdem er sich hier ein Jahr in die dänischen Staatsangelegenheiten eingearbeitet hatte, wurde er in den diplomatischen Dienst übernommen und am 4.5.1733, noch nicht ganz 21 Jahre alt, zum dänischen Gesandten am kursächsisch-polnischen Hof in Dresden ernannt, immerhin kein ganz unbedeutender diplomatischer Platz, da der Kurfürst von Sachsen und König von Polen durch diese Personalunion eine bedeutende Stellung in der europäischen Politik einnahm. Als Johann Hartwig Ernst sein Amt

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