Seite 132
nach auf diesem Wege am schnellsten ein ruhiges und glückliches Leben verschaffen
könnte." "Ich sehe voraus, daß ich meine Neigungen nie genügend im Zaum halten
könnte, um auf diesem Wege gut vorwärts zu kommen; anstatt der nützlichen
Beschäftigungen, die sich andere auf dem Lande zu verschaffen wissen, würde ich
mich in Untätigkeit und Langeweile verzehren. Ich muß deshalb meinen Blick nach
einer anderen Seite wenden und in den einen oder anderen Staatsdienst eintreten".
Und dieser Staatsdienst fand sich in Dänemark. Johann Hartwig Ernst wählte
Dänemark nicht, weil sich zufällig diese Möglichkeit geboten hätte, sondern sein Schritt
war sorgfältig überlegt. An sich stand fähigen jungen Adeligen damals jedes
europäische Land offen, aber für Johann Hartwig Ernst kam nur ein protestantisches
Land in Betracht. Dadurch schieden Frankreich sowie süddeutsche und
südeuropäische Länder aus. In englisch hannoverschen Dienst wollte er nicht treten,
weil der Weg dazu über Hannover geführt hätte. Hannoverscher Staatsdienst war ihm
aber zu provinziell, und es wirkte bei ihm auch noch die Verstimmung nach, die das
Ausscheiden Andreas Gottliebs d.Ä. aus dem Staatsdienst begleitet hatte. Preußen
kam wegen der seit Andreas Gottliebs d.Ä. bestehenden Abneigung gegen die Politik
dieses Landes schon gar nicht in Frage, und die anderen norddeutschen Länder waren
zu klein. So blieben nur Dänemark, zu dem damals Norwegen, Schleswig und Holstein
sowie Oldenburg-Delmenhorst gehörten, und Schweden übrig. Und da Schweden sehr
entlegen war und sich außerdem nach dem Tode Karls XII. in einem Zustand der
Schwäche und Unsicherheit befand, entschied Johann Hartwig Ernst sich für
Dänemark. "Dänemarks Verbindungen", so begründete er damals seine Entscheidung,
"mit den übrigen europäischen Staaten, seine große Zahl von Ministern (d. h.
Gesandten) an allen Höfen, die guten Stellungen, mit denen es zuletzt langjährige
treue Dienste belohnen kann, all das gibt mir die Hoffnung, daß auch ich dort einmal
etwas erreichen kann, und darum habe ich den dänischen Hof jedem anderen
vorgezogen."
Der Weg in dänische Dienste öffnete sich ihm leicht. Denn hier standen vorwiegend
Deutsche, und gerade auch Mecklenburger, in den Spitzen der Staatsämter. Zwei
Brüder Plessen, entfernte Verwandte Johann Hartwig Ernsts, saßen im Konseil des
jungen Königs Christian Vl. Und Berckentin, den aus Mecklenburg stammenden
dänischen Gesandten in Wien, kannte er schon von der großen Reise her. So wurde
Johann Hartwig Ernst von Christian Vl. in dänische Dienste aufgenommen und am
21.4.1732, kurz vor seinem 20. Geburtstag, zum Kammerjunker ernannt und als
Volontär in der Deutschen Kanzlei angestellt, der nicht nur die Verwaltung der
deutschen Herzogtümer Schleswig und Holstein sowie Oldenburg-Delmenhorst,
sonder darüberhinaus die gesamte Außenpolitik Dänemarks unterstand.
Nachdem er sich hier ein Jahr in die dänischen Staatsangelegenheiten eingearbeitet
hatte, wurde er in den diplomatischen Dienst übernommen und am 4.5.1733, noch
nicht ganz 21 Jahre alt, zum dänischen Gesandten am kursächsisch-polnischen Hof in
Dresden ernannt, immerhin kein ganz unbedeutender diplomatischer Platz, da der
Kurfürst von Sachsen und König von Polen durch diese Personalunion eine
bedeutende Stellung in der europäischen Politik einnahm. Als Johann Hartwig Ernst
sein Amt