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3.. Hermann d.J. 1467, 1470.
Hermann d.J. ist nur in den beiden Urkunden von 1467 und 1470 nachgewiesen, in
denen er beide Male an zweiter Stelle genannt, also offenbar der jüngere zusammen
mit seinem Bruder Joachim erscheint. In der Urkunde von 1467, "an Sunte Martens
daghe“ 55), verschreiben die Brüder als Gegenleistung für 150 M lüb., die sie „to unser
Not" erhalten hatten, den Vikareien der Marienkirche zu Lübeck 10 1/2 Mark jährliche
Rente aus ihrem Hof und Gut Bernstorp, auf dem zu der Zeit Hans Hildebrand saß.
Der Vergleich dieser Urkunde mit der bei Hermann d.Ä. genannten von 1446 und der
bei Johann genannten von 1420 zeigt, daß unsere Vorfahren damals zwar einen Hof
in Bernstorf hatten, daß sie aber nicht dort, sondern in Teschow (oder Grevesmühlen)
wohnten, während der Bernstorfer Hof mehrere Generationen hindurch von der
Familie Hildebrand bewirtschaftet wurde. Die Bauernfamilie Hildebrand gab es noch
bis 1945 in dem zu Bernstorf gehörenden Jeese.
In der Urkunde vom 1. (?) Mai 1470 56) erteilt der Bischof von Ratzeburg den beiden
Brüdern Joachim und Hermann die nachgesuchte Bewilligung, daß die von ihren
Vorfahren gestifteten zwei Vikareien in der Pfarrkirche zu Grevesmühlen vereinigt und
an Joachim verliehen werden.
Auch Hermann d.J. wird wie sein Vater und Großvater nur als Knappe, nicht als Ritter
bezeichnet. Er wohnte zu Teschow. Wie sich aus dem Lehnbrief von 1497 für seine
Söhne ergibt, gehörten ihm die Höfe in Bernstorf und Teschow sowie "das Erbe" zu
Wilkenhagen und "zwei Erben" in Rolofshagen. Er muß vor 1497 gestorben sein.
Von Hermann d.J. sind 4 Kinder bekannt:
a) Johann (s. bei Nr. 4).
b) Joachim (Nr. 4).
c) und d) Ermgard und Anna , beide 1516 Klosterfrauen in Neukloster. Anna ist
1548 (letzte) Priorin von Neukloster und bittet in diesem Jahr den Herzog Johann
Albrecht von Mecklenburg, ihr einen Probst zu geben, der der Ökonomie kundig ist.
4.. Joachim. 1497, 1549.
Im Jahre 1497 erteilten die Herzöge Magnus und Balthasar von Mecklenburg den
Brüdern Johann und Joachim Bernstorp, Söhnen Hermanns, zu gesamter Hand einen
Lehnbrief über ihre Güter, die von Hermann auf sie gefallen waren, nämlich den Hof
zu Bernstorf, den Hof zu Teschow und „das Erbe" zu Wilkenhagen mitsamt "zwei
Erben" zu Rolofshagen. Die beiden Brüder haben sich über ihre Güter so
auseinandergesetzt, daß Johann als der ältere den Hof zu Bernstorf und das Haus zu
Grevesmühlen, der jüngere Joachim den Hof zu Teschow erhielt, ausgenommen die
große Wiese, die bei Bernstorf bleiben sollte. Auch die zwei Katen zu Teschow mit
ihren Zubehörungen fielen an Joachim, ebenso ein Katen zu Börzow, das Erbe in
Wilkenhagen mit seiner Zubehörung, das damals Kersten Maaß bewirtschaftete und
bewohnte, schließlich noch gewisse Rechte aus dem Erbe zu Rolofshagen, das
Hinrick Stubbendörpp bewirtschaftete und bewohnte.
55 Handschriftliche Abschrift vorhanden.
56 Handschriftliche Abschrift vorhanden.