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man auf Reisen und in vornehmen Häusern sich dem Spiel absolut nicht mit guter
Manier entziehen könne, sollte es ihnen erlaubt sein. Aber - damit keine Versuchung
für sie daraus entstehe sollte aller Verlust im Spiel aus seiner eigenen Kasse gedeckt
werden, und umgekehrt ihm auch jeder Gewinn zufallen! Ein absolutes Verbot erließ
Andreas Gottlieb gegen Schnupf- und Rauchtabak und gegen Liköre. Sogar das
Weintrinken wurde den Söhnen auf den Universitäten verboten, nur in gewissen
Ländern sollten auf ihren weiteren Reisen Abweichungen davon erlaubt sein.
Hinsichtlich ihres Umganges ermahnte der Vater seine Söhne zu äußerster Vorsicht.
Sie dürften zwar "zum Nutzen und erlaubter Recreation“ die Bekanntschaft von
Vornehmen, Gelehrten und anderen feinen bejahrten Leuten suchen, sollten aber die
Gesellschaft von Offizieren und Studenten weniger frequentieren und unter diesen
besonders ihre Landsleute möglichst vermeiden, sollten "keine Brüderschaft saufen"
und allezeit eine genaue Zurückhaltung im Umgang mit jedermann beobachten, weil
anfängliche zu intime Freundschaft und Familiarität die Quelle der bald darauf
entstehenden Balgereien zu sein pflege. Sie sollten auch ihre Zunge hüten und in
ihrem Betragen behutsam sein, sollten „sündliche Piquanterien", Ironien und allen
„stachelichtenen Scherz" fliehen, weil jeder an sich selber beobachten könne, daß
dergleichen weniger zu ertragen sei als eine offenbare Injurie.
In allem Wesentlichen entsprachen die lnstruktionen genau den Vorstellungen, die
schon Andreas Gottlieb d.Ä. für die Erziehung der Jugend der Familie entwickelt hatte.
Dazu gehörten auch die Anweisungen für die körperliche Erziehung. Bei der damaligen
Erziehung der adeligen Jugend wurde im Allgemeinen unverhältnismäßiges Gewicht
auf kavaliersmäßige Ausbildung gelegt; man stellte größere Anforderungen an Tanzen,
Reiten und Fechten als an die Erwerbung nützlicher Kenntnisse. Deshalb ordnete
Andreas Gottlieb an, seine Söhne sollten in Leipzig zwar reiten, tanzen und fechten
lernen, aber die Sache nicht übertreiben und täglich höchstens zwei Stunden darauf
verwenden. Dabei sollten sie zunächst das Fechten voranstellen, das sie sowohl mit
der rechten wie mit der linken Hand lernen sollten, „aufm Stich und aufm Hieb zu ihrer
Defension“, aber sie könnten nicht genug daran denken, "wie abominable die Rolle
eines Bretteurs oder Stänkers seye und wie sündlich in denen Augen Gottes alle
Duelle .... zu erachten".
So mit Ermahnungen für alle Richtungen des Studentenlebens ausgerüstet, verließen
Joachim Bechtold und Andreas Peter am 1. Mai 1752 Gartow und reisten mit Leisching
nach Leipzig, und wir können uns im vorhinein aus den Instruktionen Andreas Gottliebs
ein lebendiges Bild davon machen, wie sich in großen Zügen ihr Leben dort gestaltet
hat.
Leipzig hatte damals einen hohen Rang unter den deutschen Universitäten. Dadurch,
daß es keine Residenz war, herrschte dort nicht der leichtsinnige und unmoralische
Geist des Dresdener Hofes unter August III. und dem Grafen Brühl, ein Geist, dem
Andreas Gottlieb und Johann Hartwig Ernst die beiden jungen Studenten keinesfalls
hätten aussetzen wollen. Leipzig, eine Stadt von damals 30.000 Einwohnern, befand
sich in bedeutender Entwicklung und Bewegung. Sein Handel hatte internationales
Gepräge gewonnen. In den letzten Menschenaltern hatte es sich zum