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und Lehrer als wichtig. Das Wirken des Geistlichen sei so wichtig. daß der Gutsherr
ihm die größte Achtung erweisen müsse. Der Geistliche solle die Oberaufsicht über die
Schulen und die Kindererziehung führen. Und, so schrieb Andreas Peter, er wolle nicht
sparen, wenn es darum gehe, auf seinen Gütern das Schulwesen, "diese wichtige
Pflanzschule für Menschen" zu entwickeln. Dabei ist zu berücksichtigen, daß es eine
allgemeine Schulpflicht damals noch nicht gab.
Die Bauern der Bernstorffschen Begüterung waren damals Pachtbauern, die in
Feldgemeinschaft ihre Ländereien bewirtschafteten. Ihre Frondienste waren
unbestimmt, also unbegrenzt, und hinzu kam die Verpflichtung zu Kronfuhren, die sich
aus der Nähe des Kopenhagener Hofes und der vielen Reisen des Königs zwischen
Kopenhagen und den Schlössern im Norden Seelands ergaben. Darüber hinaus waren
die Bauern unfrei, d. h. an die Scholle gebunden und durften vom 4. bis zum 40.
Lebensjahr die Scholle nicht verlassen. Die Belastung der Bauern mit Diensten
gegenüber Gutsherrn und König führte dazu, daß sie die Bewirtschaftung ihres
eigenen Landes vernachlässigen mußten und daß sie wegen des schlechten Ertrages,
nicht zuletzt wegen der Feldgemeinschaft, kein Interesse an ihrer Arbeit hatten.
Die Notwendigkeit von Reformen war damals allgemein anerkannt und wurde auch im
Bernstorffschen Kreise lebhaft diskutiert, insbesondere mit Klopstock und dem Freund
und Seelsorger, dem Hofprediger Cramer. Einige Grundherren hatten auch bereits mit
praktischen Reformversuchen begonnen, so Graf Rantzau auf Ascheberg, der
ritterschaftliches Land aufgeteilt und die Frondienste seiner Bauern abgeschafft hatte,
wodurch diese aus den bisherigen elenden Verhältnissen herausgeführt und zu freien,
tüchtigen und wohlhabenden Bauern wurden. Ähnliches hatte, wie schon erwähnt, Graf
Stolberg auf seinem Gut Stedinghof in Holstein und auf der königlichen Begüterung
Hörsholm durchgeführt. Was aber diesen Reformen noch fehlte, war die Aufhebung
der Feldgemeinschaft.
Dieses Werk nun nahm Andreas Peter mit Hilfe des 1763 von ihm zur Bewirtschaftung
des Grundbesitzes angestellten Landmessers Torkel Baden in Angriff. Nach der
Vergrößerung im Jahre 1764 umfaßte der Bernstorffsche Grundbesitz etwa 7000
Morgen. Zu ihm gehörten in den 3 Bauerndörfern Gentofte, Ordrup und Vangede 42
Vollbauernhufen und ungefähr 50 Hausleute. Alle diese Leute fanden die Bernstorffs in
den ärmlichsten Verhältnissen vor. Sie konnten ihre Steuern nicht bezahlen, und das
bedeutete, daß der Grundherr dafür aufkommen mußte. So wurde der Ertrag, den die
Frondienste erbrachten, aufgezehrt durch die zu tragenden Steuerrückstände der
Bauern.
Andreas Peter erkannte, daß es darauf ankomme, die Bauern an ihrer Arbeit zu
interessieren, dadurch den Ertrag zu steigern und hierdurch wiederum den
Bauernstand überhaupt zu heben. Er nahm sofort, nachdem im Juli 1764 das
Bauernland der drei Dörfer auf Johann Hartwig Ernst übereignet worden war, noch im
Herbst des gleichen Jahres mit Hilfe Badens das Reformwerk in Angriff mit dem klar
erkannten Ziel, Feldgemeinschaft und Frondienste aufzuheben und die Bauern zu
freien und zum eigenen Nutzen arbeitenden Eigentümern ihres Landes zu machen.
Dazu