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des Geheimen Staatsrats und hatte damit die Stelle inne, die Johann Hartwig Ernst
lange Jahre innegehabt hatte.
Sein erstes bedeutendes Werk war die endgültige Verwirklichung des von Johann
Hartwig Ernst 1767 ausgehandelten Tauschvertrages mit Rußland, wodurch Dänemark
gegen Überlassung von Oldenburg und Delmenhorst an den Zarewitsch in seiner
Eigenschaft als Herzog von Gottorp den gottorpischen Anteil an Holstein erhielt (s. S.
141/142). 1773 wurde der Zarewitsch Paul volljährig und genehmigte jetzt den von
seiner Mutter und Vormünderin Katharina II. seinerzeit geschlossenen Vertrag, der
dadurch nunmehr in Kraft trat. Damit war nicht nur die Gefahr eines russischen
Eingreifens in holsteinisch-dänische Angelegenheiten gebannt, sondern es fanden
überhaupt die generationenlangen Streitigkeiten zwischen der königlichen und der
herzoglichen Linie des Fürstenhauses, für Dänemark wegen des Interesses anderer
Mächte eine ständige außenpolitische Gefahr, ihr Ende. Aus Dankbarkeit für die
Vollendung dieses großen, im wesentlichen von Johann Hartwig Ernst zustande
gebrachten Werkes verlieh der König Johann Hartwig Ernsts Witwe in reich mit
Brillanten besetztem Rahmen sein Brustbild in einem prächtigen Etui mit der
Bestimmung, dieses Andenken solle nach ihrem Tode an Andreas Peter und seine
Nachkommenschaft fallen.
Als Leiter der Deutschen Kanzlei gelang es Andreas Peter, alle Danisierungs-versuche
Guldbergs gegenüber den deutschen Herzogtümern abzuwehren, der vergeblich
versuchte, dort die deutsche Amts- und Kommandosprache abzuschaffen. Andreas
Peter sorgte für eine ausgleichende, von Nationalismus freie Politik.
Die gleichen Grundsätze des Ausgleichs wendete er auch in der Außenpolitik als
getreuer Schüler Johann Hartwig Ernsts an. Mit Rußland war Dänemark durch den
erörterten Vertrag ausgesöhnt und nun verbündet, wodurch zugleich das gespannte
Verhältnis gegenüber Schweden neutralisiert war, so daß von dort her keine Gefahr
mehr drohte. Aber die wenigen Monate, in denen Guldberg die Außenpolitik bestimmt
hatte, hatten genügt, um das Verhältnis zu England empfindlich zu stören. England
nahm damals zur Sicherung seiner Seeherrschaft das Recht für sich in Anspruch, im
Kriege alle neutralen Schiffe zu durchsuchen und ihre Frachten zu beschlagnahmen.
Andreas Peter vertrat demgegenüber kraftvoll die Freiheit der Meere. Er verband sich
mit Rußland und Schweden zu einer bewaffneten Seeneutralität und zwang dadurch
England zum Einlenken. So sicherte Andreas Peter "die Ruhe im Norden", und der
König verlieh ihm in Anerkennung seiner Leistungen 1776 den Elefanten-Orden.
Guldberg bemühte sich indessen weiterhin, das deutsche Element in der Führung
Dänemarks zurückzudrängen. Er erreichte mit Hilfe der "dänischen Partei" das
Indigenatsgesetz von 1776, das die Verwendung aller außerhalb des dänischen
Großreiches Geborenen im dänischen Staatsdienst verbot. Dieses Gesetz richtete sich
deutlich gegen Andreas Peter. Er kämpfte noch eine Weile gegen die Widerstände, die
ihm die dänische Partei bereitete. Aber Ende 1780 verließ er unter den ihm
unerträglich gewordenen Verhältnissen zum zweiten Mal Dänemark.
Diesmal nahm das dänische Volk sein Ausscheiden aus dem Amt aber nicht stumm
hin, sondern es brachte dem Scheidenden