von Bernstorff

Die Familiengeschichte von den Anfängen bis 1982

 

Über Jahrhunderte wurde in Büchern über die Familiengeschichte geschrieben, z.B. Anfang des 20. Jahrhunderts vom dänischen Historiker Aage Friis (* 16.8.1870 - † 5.10.1949) in "Die Bernstorffs". Ein bedeutendes, aus der Familie heraus für die Familie geschaffenes, Schriftstück ist die Familiengeschichte von Werner Graf v. Bernstorff (Oberlandesgerichtsrat, * 5.7.1905 - † 8.11.1987), die er im Jahr 1982 fertigstellen und veröffentlichen konnte. Dieses Buch ist aufgrund seiner Struktur, Les- und Nutzbarkeit und der inhaltlichen Vollständigkeit besonders wichtig, wenn man die Geschichte der Familie verstehen möchte. Allerdings weist der Autor selbst daraufhin, dass es ihm nicht möglich war, fundiert wissenschaftlich zu arbeiten und regt in seinem Nachwort vom 5. Juli 1982 ausdrücklich zur Ergänzung der Inhalte an.

 

Aus diesem Grund ist der gesamte Buchtext hier, inklusive einer Suchfunktion, veröffentlicht. Eine e-Book Version wird in absehbarer Zeit folgen.

 

Es sollte nicht unerwähnt bleiben, dass sich Werner im Erstellungsprozeß aus verschiedenen Gründen, vor allem im Hinblick auf eine Fertigstellung bevor gesundheitliche Einschränkungen diese verhindern könnten, auf die männliche Stammfolge konzentriert hat. Aus diesem Grunde - und nur aus diesem Grunde - ist die Würdigung vieler Frauen der Familie entweder zu knapp ausgefallen, oder fand nicht statt. Die Familie wird nun, peu-à-peu, diese Lücke schließen und die vielen bedeutenden Frauen in der Familie an anderer Stelle auf dieser Internetpräsenz ins Licht rücken.

 

Werner schließt sein Nachwort mit den Worten "Möchte das eine oder andere Mitglied der Familie sich [durch das Buch] angeregt fühlen, über seinen Zweig ergänzende Aufzeichnungen für Kinder und Kindeskinder zu Papier zu bringen." 

 

 

Inhaltsverzeichnis
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des Geheimen Staatsrats und hatte damit die Stelle inne, die Johann Hartwig Ernst lange Jahre innegehabt hatte.

Sein erstes bedeutendes Werk war die endgültige Verwirklichung des von Johann Hartwig Ernst 1767 ausgehandelten Tauschvertrages mit Rußland, wodurch Dänemark gegen Überlassung von Oldenburg und Delmenhorst an den Zarewitsch in seiner Eigenschaft als Herzog von Gottorp den gottorpischen Anteil an Holstein erhielt (s. S. 141/142). 1773 wurde der Zarewitsch Paul volljährig und genehmigte jetzt den von seiner Mutter und Vormünderin Katharina II. seinerzeit geschlossenen Vertrag, der dadurch nunmehr in Kraft trat. Damit war nicht nur die Gefahr eines russischen Eingreifens in holsteinisch-dänische Angelegenheiten gebannt, sondern es fanden überhaupt die generationenlangen Streitigkeiten zwischen der königlichen und der herzoglichen Linie des Fürstenhauses, für Dänemark wegen des Interesses anderer Mächte eine ständige außenpolitische Gefahr, ihr Ende. Aus Dankbarkeit für die Vollendung dieses großen, im wesentlichen von Johann Hartwig Ernst zustande gebrachten Werkes verlieh der König Johann Hartwig Ernsts Witwe in reich mit Brillanten besetztem Rahmen sein Brustbild in einem prächtigen Etui mit der Bestimmung, dieses Andenken solle nach ihrem Tode an Andreas Peter und seine Nachkommenschaft fallen.

Als Leiter der Deutschen Kanzlei gelang es Andreas Peter, alle Danisierungs-versuche Guldbergs gegenüber den deutschen Herzogtümern abzuwehren, der vergeblich versuchte, dort die deutsche Amts- und Kommandosprache abzuschaffen. Andreas Peter sorgte für eine ausgleichende, von Nationalismus freie Politik. Die gleichen Grundsätze des Ausgleichs wendete er auch in der Außenpolitik als getreuer Schüler Johann Hartwig Ernsts an. Mit Rußland war Dänemark durch den erörterten Vertrag ausgesöhnt und nun verbündet, wodurch zugleich das gespannte Verhältnis gegenüber Schweden neutralisiert war, so daß von dort her keine Gefahr mehr drohte. Aber die wenigen Monate, in denen Guldberg die Außenpolitik bestimmt hatte, hatten genügt, um das Verhältnis zu England empfindlich zu stören. England nahm damals zur Sicherung seiner Seeherrschaft das Recht für sich in Anspruch, im Kriege alle neutralen Schiffe zu durchsuchen und ihre Frachten zu beschlagnahmen. Andreas Peter vertrat demgegenüber kraftvoll die Freiheit der Meere. Er verband sich mit Rußland und Schweden zu einer bewaffneten Seeneutralität und zwang dadurch England zum Einlenken. So sicherte Andreas Peter "die Ruhe im Norden", und der König verlieh ihm in Anerkennung seiner Leistungen 1776 den Elefanten-Orden.

Guldberg bemühte sich indessen weiterhin, das deutsche Element in der Führung Dänemarks zurückzudrängen. Er erreichte mit Hilfe der "dänischen Partei" das Indigenatsgesetz von 1776, das die Verwendung aller außerhalb des dänischen Großreiches Geborenen im dänischen Staatsdienst verbot. Dieses Gesetz richtete sich deutlich gegen Andreas Peter. Er kämpfte noch eine Weile gegen die Widerstände, die ihm die dänische Partei bereitete. Aber Ende 1780 verließ er unter den ihm unerträglich gewordenen Verhältnissen zum zweiten Mal Dänemark.

Diesmal nahm das dänische Volk sein Ausscheiden aus dem Amt aber nicht stumm hin, sondern es brachte dem Scheidenden

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