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Mit seinem Bruder Wipert (†1608) und seinen Schwestern hatte Joachim sich bereits
zu Antoni 1600 auseinandergesetzt. Eine Abschrift des Auseinandersetzungs-
vertrages ist vorhanden und nicht nur wegen der daraus sich ergebenden Tatsachen,
sondern auch wegen der in ihm zum Ausdruck kommenden Gesinnung interessant.
Nach mecklenburgischem Lehenrecht mußten zwei Kaveln gebildet werden, um die
die beiden Brüder zu losen hatten. Die eine Kavel bildete das Gut, die andere ein
Geldbetrag, der dem weichenden Bruder aus dem Gut zu zahlen und so zu
bemessen war, daß keiner benachteiligt war. Die als Vormünder und Freunde am
Vertrag mitwirkenden Barthold v. Bülow auf Holdorf und Hundorf und Jaspar v.
Lützow auf Goldenbow und Perlin schlugen vor, daß derjenige Bruder, der das Gut
erhielte, dem anderen 2000 RThaler zahlen solle. Die Brüder einigten sich aber auf
den geringeren Betrag von 3000 M lüb., "auf daß derjenige, dem die Güter
zukommen, dadurch nicht verschwächet und zu Ungelegenheit geraten möchte". Das
Los entschied dann zugunsten Wiperts. "Er hat sich aber als ein junger Knabe dessen
beschwehret, daß er den Gütern nicht vorstehen könnte", und hat daher den älteren
Bruder Joachim gebeten, Bernstorf zu übernehmen und ihm die 3000 Mark zu geben.
Joachim hat dies "vorerst hefftig verweigert, jedoch zuletzt durch seines lieben
Bruders vielfaches Bitten und Anhalten und auf der Herren Vormünder und
verwandten Freunde Gutachten und Ratification die Güter angenommen". So hat
Joachim also Bernstorf behalten, das er schon vier Jahre bewirtschaftete. Die 3000
Mark für Wipert blieben vorerst stehen und waren mit 6% zu verzinsen. Wipert sollte
das Kapital nur kündigen dürfen, wenn er es selber zum Erwerb eines Erbgutes
verwenden wollte oder wenn er zur Abwendung besonderer Not desselben bedürfen
würde. Joachim hatte außerdem die Schwestern nach einem besonderen Vertrag
abzufinden, der aber nicht erhalten geblieben ist. Für den Fall des kinderlosen Todes
eines der Brüder wurde vereinbart, daß sein Erbteil dem anderen Bruder ohne
Beteiligung der Schwestern zufallen sollte.
Der Enkel und Chronikschreiber Andreas schreibt, daß seine Großeltern sehr fleißige
und gottesfürchtige Leute gewesen seien; so hätten sie unter Gottes Segen und zur
höchsten Verwunderung ihrer Nachbarn "das ruinirte Gütlein allmählich fein wieder in
Stand gebracht, alle Zimmer (Gebäude) auf dem Hof, wie auch dieses Wohnhaus (d.
h. das 1693 von Andreas bewohnte) bauen lassen".
Von diesem damals (1613) erbauten Wohnhaus besitzen wir eine genaue
Beschreibung. Sie findet sich in dem "Pensionsinventarium" von 1730 gelegentlich
der Verpachtung von Bernstorf an Henning Christoph Eckermann und gibt ein Bild
von der einfachen Lebenshaltung der Familie, wie wohl überhaupt des
mecklenburgischen Landadels in damaliger Zeit.
Das Haus hatte zwei Stockwerke in Fachwerk unter Steindach und enthielt an
Wohnräumen zu ebener Erde eine Diele, zwei Stuben und zwei Kammern, oben
einen Saal, drei Kammern und die "Dirnskammer". Unten waren die
Wirtschaftsräume: Küche, Speisekammer, Volksstube, Milchenstube. Geräumige
Keller waren wegen des Bierbrauens vorhanden. Die Fußböden im Erdgeschoß
waren sämtlich aus Mauersteinen. Oben hatte auch der Saal Steinfußboden; nur die
drei Kammern (Schlafräume) oben, die keine Feuerstellen hatten, hatten
Bretterfußböden. Von einer Wandbekleidung ist nur bei der Stube unten links die