von Bernstorff

Die Familiengeschichte von den Anfängen bis 1982

 

Über Jahrhunderte wurde in Büchern über die Familiengeschichte geschrieben, z.B. Anfang des 20. Jahrhunderts vom dänischen Historiker Aage Friis (* 16.8.1870 - † 5.10.1949) in "Die Bernstorffs". Ein bedeutendes, aus der Familie heraus für die Familie geschaffenes, Schriftstück ist die Familiengeschichte von Werner Graf v. Bernstorff (Oberlandesgerichtsrat, * 5.7.1905 - † 8.11.1987), die er im Jahr 1982 fertigstellen und veröffentlichen konnte. Dieses Buch ist aufgrund seiner Struktur, Les- und Nutzbarkeit und der inhaltlichen Vollständigkeit besonders wichtig, wenn man die Geschichte der Familie verstehen möchte. Allerdings weist der Autor selbst daraufhin, dass es ihm nicht möglich war, fundiert wissenschaftlich zu arbeiten und regt in seinem Nachwort vom 5. Juli 1982 ausdrücklich zur Ergänzung der Inhalte an.

 

Aus diesem Grund ist der gesamte Buchtext hier, inklusive einer Suchfunktion, veröffentlicht. Eine e-Book Version wird in absehbarer Zeit folgen.

 

Es sollte nicht unerwähnt bleiben, dass sich Werner im Erstellungsprozeß aus verschiedenen Gründen, vor allem im Hinblick auf eine Fertigstellung bevor gesundheitliche Einschränkungen diese verhindern könnten, auf die männliche Stammfolge konzentriert hat. Aus diesem Grunde - und nur aus diesem Grunde - ist die Würdigung vieler Frauen der Familie entweder zu knapp ausgefallen, oder fand nicht statt. Die Familie wird nun, peu-à-peu, diese Lücke schließen und die vielen bedeutenden Frauen in der Familie an anderer Stelle auf dieser Internetpräsenz ins Licht rücken.

 

Werner schließt sein Nachwort mit den Worten "Möchte das eine oder andere Mitglied der Familie sich [durch das Buch] angeregt fühlen, über seinen Zweig ergänzende Aufzeichnungen für Kinder und Kindeskinder zu Papier zu bringen." 

 

 

Inhaltsverzeichnis
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Seite 19

Mit seinem Bruder Wipert (†1608) und seinen Schwestern hatte Joachim sich bereits zu Antoni 1600 auseinandergesetzt. Eine Abschrift des Auseinandersetzungs- vertrages ist vorhanden und nicht nur wegen der daraus sich ergebenden Tatsachen, sondern auch wegen der in ihm zum Ausdruck kommenden Gesinnung interessant. Nach mecklenburgischem Lehenrecht mußten zwei Kaveln gebildet werden, um die die beiden Brüder zu losen hatten. Die eine Kavel bildete das Gut, die andere ein Geldbetrag, der dem weichenden Bruder aus dem Gut zu zahlen und so zu bemessen war, daß keiner benachteiligt war. Die als Vormünder und Freunde am Vertrag mitwirkenden Barthold v. Bülow auf Holdorf und Hundorf und Jaspar v. Lützow auf Goldenbow und Perlin schlugen vor, daß derjenige Bruder, der das Gut erhielte, dem anderen 2000 RThaler zahlen solle. Die Brüder einigten sich aber auf den geringeren Betrag von 3000 M lüb., "auf daß derjenige, dem die Güter zukommen, dadurch nicht verschwächet und zu Ungelegenheit geraten möchte". Das Los entschied dann zugunsten Wiperts. "Er hat sich aber als ein junger Knabe dessen beschwehret, daß er den Gütern nicht vorstehen könnte", und hat daher den älteren Bruder Joachim gebeten, Bernstorf zu übernehmen und ihm die 3000 Mark zu geben. Joachim hat dies "vorerst hefftig verweigert, jedoch zuletzt durch seines lieben Bruders vielfaches Bitten und Anhalten und auf der Herren Vormünder und verwandten Freunde Gutachten und Ratification die Güter angenommen". So hat Joachim also Bernstorf behalten, das er schon vier Jahre bewirtschaftete. Die 3000 Mark für Wipert blieben vorerst stehen und waren mit 6% zu verzinsen. Wipert sollte das Kapital nur kündigen dürfen, wenn er es selber zum Erwerb eines Erbgutes verwenden wollte oder wenn er zur Abwendung besonderer Not desselben bedürfen würde. Joachim hatte außerdem die Schwestern nach einem besonderen Vertrag abzufinden, der aber nicht erhalten geblieben ist. Für den Fall des kinderlosen Todes eines der Brüder wurde vereinbart, daß sein Erbteil dem anderen Bruder ohne Beteiligung der Schwestern zufallen sollte.

Der Enkel und Chronikschreiber Andreas schreibt, daß seine Großeltern sehr fleißige und gottesfürchtige Leute gewesen seien; so hätten sie unter Gottes Segen und zur höchsten Verwunderung ihrer Nachbarn "das ruinirte Gütlein allmählich fein wieder in Stand gebracht, alle Zimmer (Gebäude) auf dem Hof, wie auch dieses Wohnhaus (d. h. das 1693 von Andreas bewohnte) bauen lassen".

Von diesem damals (1613) erbauten Wohnhaus besitzen wir eine genaue Beschreibung. Sie findet sich in dem "Pensionsinventarium" von 1730 gelegentlich der Verpachtung von Bernstorf an Henning Christoph Eckermann und gibt ein Bild von der einfachen Lebenshaltung der Familie, wie wohl überhaupt des mecklenburgischen Landadels in damaliger Zeit.

Das Haus hatte zwei Stockwerke in Fachwerk unter Steindach und enthielt an Wohnräumen zu ebener Erde eine Diele, zwei Stuben und zwei Kammern, oben einen Saal, drei Kammern und die "Dirnskammer". Unten waren die Wirtschaftsräume: Küche, Speisekammer, Volksstube, Milchenstube. Geräumige Keller waren wegen des Bierbrauens vorhanden. Die Fußböden im Erdgeschoß waren sämtlich aus Mauersteinen. Oben hatte auch der Saal Steinfußboden; nur die drei Kammern (Schlafräume) oben, die keine Feuerstellen hatten, hatten Bretterfußböden. Von einer Wandbekleidung ist nur bei der Stube unten links die

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