von Bernstorff

Die Familiengeschichte von den Anfängen bis 1982

 

Über Jahrhunderte wurde in Büchern über die Familiengeschichte geschrieben, z.B. Anfang des 20. Jahrhunderts vom dänischen Historiker Aage Friis (* 16.8.1870 - † 5.10.1949) in "Die Bernstorffs". Ein bedeutendes, aus der Familie heraus für die Familie geschaffenes, Schriftstück ist die Familiengeschichte von Werner Graf v. Bernstorff (Oberlandesgerichtsrat, * 5.7.1905 - † 8.11.1987), die er im Jahr 1982 fertigstellen und veröffentlichen konnte. Dieses Buch ist aufgrund seiner Struktur, Les- und Nutzbarkeit und der inhaltlichen Vollständigkeit besonders wichtig, wenn man die Geschichte der Familie verstehen möchte. Allerdings weist der Autor selbst daraufhin, dass es ihm nicht möglich war, fundiert wissenschaftlich zu arbeiten und regt in seinem Nachwort vom 5. Juli 1982 ausdrücklich zur Ergänzung der Inhalte an.

 

Aus diesem Grund ist der gesamte Buchtext hier, inklusive einer Suchfunktion, veröffentlicht. Eine e-Book Version wird in absehbarer Zeit folgen.

 

Es sollte nicht unerwähnt bleiben, dass sich Werner im Erstellungsprozeß aus verschiedenen Gründen, vor allem im Hinblick auf eine Fertigstellung bevor gesundheitliche Einschränkungen diese verhindern könnten, auf die männliche Stammfolge konzentriert hat. Aus diesem Grunde - und nur aus diesem Grunde - ist die Würdigung vieler Frauen der Familie entweder zu knapp ausgefallen, oder fand nicht statt. Die Familie wird nun, peu-à-peu, diese Lücke schließen und die vielen bedeutenden Frauen in der Familie an anderer Stelle auf dieser Internetpräsenz ins Licht rücken.

 

Werner schließt sein Nachwort mit den Worten "Möchte das eine oder andere Mitglied der Familie sich [durch das Buch] angeregt fühlen, über seinen Zweig ergänzende Aufzeichnungen für Kinder und Kindeskinder zu Papier zu bringen." 

 

 

Inhaltsverzeichnis
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Seite 203

er vertraulich gegenüber Freunden, daß seine Kränklichkeit ihn wohl bald nötigen werde, von seinem Amt zurückzutreten, und zwei Jahre später glaubte er, daß dieser Zeitpunkt wirklich da sei. Aber das Vertrauen, das er genoß, und sein strenges Pflichtbewußtsein veranlaßten ihn immer wieder, auf Zureden seiner Freunde, nach überstandener Krankheit im Amt zu bleiben. Schließlich mußte er aber 1831 doch den bestimmten Wunsch äußern, entlassen zu werden. Denn heftige Fieberanfälle und starke Kopfschmerzen beeinträchtigten seine Kräfte. Gleichwohl gönnte er sich keine Ruhe, sondern führte seine Arbeit fort und führte täglich die anstehenden diplomatischen Verhandlungen, bis er schließlich glaubte, mit seinen geschwächten Kräften der Aufgabe seiner Stellung nicht mehr gewachsen zu sein. Aber auch jetzt wurde ihm die erbetene Entlassung noch nicht gewährt, sondern ihm nur zu seiner Entlastung ein Staatssekretär beigegeben.

Es war vergeblich. Sein Leiden besserte sich nicht, sondern die Krankheitsanfälle traten immer häufiger auf. So mußte Christian Günther im Frühjahr 1832 erneut um seine Entlassung bitten. Auch jetzt erhielt er zwar noch keine formelle Entlassung, aber es wurde ein Nachfolger für ihn ernannt, und der König behielt sich vor, ihn auch weiterhin in geeigneten Fällen zu Rate zu ziehen.

Aber dazu kam es nicht mehr in größerem Umfang. Denn am 10.3.1833 erlitt Christian Günther seinen ersten Schlaganfall, von dem er sich allerdings wieder erholte. Im Sommer 1834 konnte er sich den sehnlichen Wunsch einer Reise mit seiner Familie nach Kopenhagen erfüllen, das für ihn die eigentliche Heimat war, und wo er sich an dem Wiedersehen mit dem König und dessen unveränderter Huld erfreute. Es war sein letzter Besuch in Dänemark. Am 18.3.1835 erlitt er einen neuen Schlaganfall, und dieser führte zum Tode. Am 28.3.1835 endete sein Leben, und am 1. April wurde er mit allem Glanz und den Ehren, die seiner hohen Stellung gebührten, auf dem kleinen Friedhof dicht am Potsdamer Tor, der zur Dreifaltigkeitskirche gehörte, beerdigt, wo schon der kleine, 1827 verstorbene Sohn Leopold seine letzte Ruhestätte gefunden hatte.

In dem Nekrolog, den die Preußische Staatszeitung über ihn brachte, wird neben der edlen, vornehmen äußeren Erscheinung besonders der liebevolle menschenfreundliche Sinn, die strenge Rechtschaffenheit, die hohe Bildung des Geistes und die reiche Welterfahrung gerühmt, die ihn ausgezeichnet hätten und ihn zu einem Menschen gemacht hätten, dem Ehrerbietung und Zuneigung nie zu versagen waren. Und wir haben keinen Anlaß, an dieser Beurteilung zu zweifeln, zumal er bis zu seinem 19. Lebensjahr seinen großen Vater Andreas Peter vor Augen gehabt hatte und dieser ihm eine außerordentlich sorgfältige Erziehung hatte geben lassen.

Dem Vorbild, das Vater und Großonkel ihm gewesen waren, entspricht es, daß er "dem redlichen Zweck nie andere als redliche Mittel wählte", wie es in dem Nekrolog heißt, und daß es ihm stets nur um die Sache ging, niemals um selbstsüchtige Antriebe oder eigenen Ehrgeiz. "Persönliche Verhandlung pflegte er nicht ohne Lebhaftigkeit, aber stets in versöhnlicher Gesinnung zu führen. Die Klarheit seiner Ansichten gewann leicht Eingang, und seine Gründe beredeten nicht, sondern überzeugten. Von seinen

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