von Bernstorff

Die Familiengeschichte von den Anfängen bis 1982

 

Über Jahrhunderte wurde in Büchern über die Familiengeschichte geschrieben, z.B. Anfang des 20. Jahrhunderts vom dänischen Historiker Aage Friis (* 16.8.1870 - † 5.10.1949) in "Die Bernstorffs". Ein bedeutendes, aus der Familie heraus für die Familie geschaffenes, Schriftstück ist die Familiengeschichte von Werner Graf v. Bernstorff (Oberlandesgerichtsrat, * 5.7.1905 - † 8.11.1987), die er im Jahr 1982 fertigstellen und veröffentlichen konnte. Dieses Buch ist aufgrund seiner Struktur, Les- und Nutzbarkeit und der inhaltlichen Vollständigkeit besonders wichtig, wenn man die Geschichte der Familie verstehen möchte. Allerdings weist der Autor selbst daraufhin, dass es ihm nicht möglich war, fundiert wissenschaftlich zu arbeiten und regt in seinem Nachwort vom 5. Juli 1982 ausdrücklich zur Ergänzung der Inhalte an.

 

Aus diesem Grund ist der gesamte Buchtext hier, inklusive einer Suchfunktion, veröffentlicht. Eine e-Book Version wird in absehbarer Zeit folgen.

 

Es sollte nicht unerwähnt bleiben, dass sich Werner im Erstellungsprozeß aus verschiedenen Gründen, vor allem im Hinblick auf eine Fertigstellung bevor gesundheitliche Einschränkungen diese verhindern könnten, auf die männliche Stammfolge konzentriert hat. Aus diesem Grunde - und nur aus diesem Grunde - ist die Würdigung vieler Frauen der Familie entweder zu knapp ausgefallen, oder fand nicht statt. Die Familie wird nun, peu-à-peu, diese Lücke schließen und die vielen bedeutenden Frauen in der Familie an anderer Stelle auf dieser Internetpräsenz ins Licht rücken.

 

Werner schließt sein Nachwort mit den Worten "Möchte das eine oder andere Mitglied der Familie sich [durch das Buch] angeregt fühlen, über seinen Zweig ergänzende Aufzeichnungen für Kinder und Kindeskinder zu Papier zu bringen." 

 

 

Inhaltsverzeichnis
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Seite 212

Ein Jahr später wechselten die Brüder zur Universität Göttingen über und wurden hier am 3. Mai 1753 als Studierende der Jurisprudenz immatrikuliert. Hier blieben sie noch 3 Semester zusammen. So verschieden sie waren, hielten sie fest zusammen, und Johann Hartwig Ernst wies Andreas Peter wiederholt darauf hin, wie unendlich wichtig "das zärtlichste und innigste Verhältnis" zu seinem Bruder sei. "Möge Dich nichts davon abwendig machen". "Dies Verhältnis ist bei den Bernstorffs schon lange ein inniges gewesen, und es ist eine der großen Segnungen, die Gott Deinem Urgroßvater und seinen Brüdern und Deinem Vater und mir gegeben hat. Möge es sich unter uns vererben und uns nie verlassen, solange unser Name und Geschlecht besteht." Aber in den Studien der Brüder zeigte sich, daß Andreas Peters Fleiß sich auf alle Gebiete verbreitete;"er liebt die schöne Literatur, er verschlingt Bücher, und seine wissenschaftliche Arbeit ist glänzend", "die Studien des Älteren beschränken sich dagegen auf wenige Fächer, aber auf diesen Gebieten leistet er mindestens ebensoviel", urteilt der Vater. Joachim Bechtold, dessen Zukunft ja festlag, der einmal der Herr auf Gartow sein sollte, aber auch hannoverscher Beamter sein wollte, legte naturgemäß das Hauptgewicht auf das Studium des Gemeinen deutschen und braunschweigisch - lüneburgischen Zivil- und öffentlichen Rechts und ließ die allgemein bildenden Studien links liegen. Aber die Rechtswissenschaft betrieb er mit großem Eifer, das Leben der Universität erfüllte ihn sehr, und sein wissenschaftliches Interesse war eigentlich größer als das Andreas Peters. Das ging so weit, daß Joachim Bechtold - etwas für damalige Zeit bei einem Junker Ungewöhnliches - beschloß, zum Doktor der Jurisprudenz zu promovieren. Er hatte schon von Leipzig aus den Vater um seine Erlaubnis hierzu gebeten. Diesem war es sehr zuwider, daß sein Sohn wie ein Bürgerlicher, der sein Brot mit seinen Kenntnissen zu verdienen genötigt sei, nach dieser "pedantischen und kostbaren akademischen Ehre" strebte. Vergeblich versuchte er, Joachim Bechtold davon abzubringen. Unter anderem stellte er ihm vor, daß es aussehen könnte, als ob er durch den Dr. iur. den schwereren Prüfungen entgehen wolle, welche man beim Eintritt in die hannoverschen Regierungskollegien ablegen mußte, von denen aber die Doktoren dispensiert waren. Es half nichts; Joachim Bechtold schrieb eine noch vorhandene Doktorarbeit über das Thema "De iure successsionum apud veteres Germanos“ nach Tacitus Germania Cap.XX, (also etwa "Von dem Erbfolgerecht bei den alten Germanen"). und am 4. Juli 1754 bestand er sein Doktor-Examen mit rühmlichem Zeugnis. Am 16. Dez. 1754 wurde ihm der Grad eines Doctor iuris utriusque verliehen.

Seine akademische Laufbahn war damit zu Ende. Aber als er nunmehr eine Anstellung in den Kollegien zu Hannover suchte, machte er von der Dispensierung von den Prüfungen keinen Gebrauch, sondern unterzog sich einem nach seiner Aussage sehr strengen Examen beim Oberappellationsgericht in Celle. Er mußte zwei große schriftliche Abhandlungen, eine von 200 und eine von 400 Seiten, verfassen und wurde einer scharfen mündlichen Prüfung unterzogen, die er aber mit gutem Zeugnis bestand. Er wurde daraufhin am 8.1.1755 zum supernumerären Hofrat und, nachdem er eine Zeitlang Volontärdienste in den Regierungskollegien geleistet hatte, am 30.3.1756 zum Kammerrat in Hannover ernannt. Er entwickelte sich jetzt nach seines Vaters Aussage

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