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mit zusammen fast 25.000 morgen - Beseritz hatte er schon vorher an Christian
übereignet - hinterließ er ein Kapitalvermögen von über 12 Millionen Mark, eine für
damalige Zeit ungeheure Summe, so daß er sicherlich der reichste Mann gewesen ist,
den unsere Familie je gehabt hat.
Von den 6 Söhnen erhielten 5 je eine von ihm zum Fideikommiß gemachte
Begüterung. Andreas, dem Arthur bereits 1868 Alt-Steinhorst zu Eigentum gegeben
hatte, erhielt Wedendorf und Hundorf mit Nebengütern (ca. 12.000 morgen), Werner
sollte Bernstorf und Hanshagen mit Nebengütern (ca. 6.000 morgen) erhalten. An
seine Stelle ist, da Werner vor Arthur starb, sein ältester Sohn Hermann, mein Vater,
getreten. Christian hatte Beseritz bereits erhalten, Bechtold erhielt Alt-Karin und Ernst
Quadenschönfeld. Nur Gottfried erhielt keinen Grundbesitz. Arthur enterbte ihn ‘in
guter Absicht’, weil, wie er schreibt, "ich dessen geistige Anlagen für zu schwach
erachte, um über sein Vermögen sachgemäß ohne die Gefahr eines Verlustes
desselben für sich und seine Nachkommen zu disponieren". Arthur setzte daher zu
Miterben seines Nachlasses Gottfrieds Kinder ein, die aber nur am Kapitalvermögen
beteiligt wurden.
Dieses hinterlassene Kapital von über 12 Millionen Mark wurde nach sehr
substantiierten Bestimmungen auf die 9 Stämme der Kinder aufgeteilt. Der Grundsatz
ging dahin, daß jeder der 9 Stämme testamentarisch 600.000 Mark erhalten sollte,
eine Summe, die sich wegen der sehr viel größeren tatsächlichen Hinterlassenschaft
im Ergebnis fast verdoppelt haben dürfte. An die Stelle eines etwa vor ihm
verstorbenen Sohnes sollten dessen Kinder in der Weise treten, daß die Söhne die
doppelte Portion gegenüber den Töchtern erhielten, nur die Fideikommißerben sollten
keine größere Portion als die Töchter erhalten.
Demgemäß hat Arthur den Kindern seines Sohnes Gottfried, der ja keinen Grundbesitz
erhielt, doppelt so viel an Kapital zugewendet als den Töchtern und den anderen
Söhnen, so daß sie testamentarisch 1.200.000 Mark erhalten sollten, im Ergebnis aber
über 2 Millionen erhalten haben dürften. An diesem Erbteil sollte Gottfried den
lebenslangen Nießbrauch haben. Verwaltet werden sollte das Kapital durch eine
Spezial-Kuratel nach den Grundsätzen vormundschaftlicher Verwaltung. Der Kurator
sollte ermächtigt sein, einzelnen von Gottfrieds Kindern mit dessen Zustimmung schon
während der Dauer seines Nießbrauchsrechts Kapital-abfindungen zur Begründung
ihrer Selbständigkeit oder zur Ausstattung von Töchtern zu gewähren. Nach Gottfrieds
Tod sollten seine Söhne die doppelte Portion an diesem Kapital gegenüber den
Töchtern erhalten.
So hat Arthur in einer Weise für seine Nachkommenschaft gesorgt, die alle Kinder
bzw. Enkel in großen Wohlstand versetzte. Daß ein Vierteljahrhundert später die
Inflation die Kapitalien auf ein Minimum zusammenschrumpfen lassen würde und daß
ein halbes Jahrhundert später infolge des Zusammenbruchs und der Spaltung
Deutschlands der gesamte Grundbesitz verloren sein würde, konnte er zum Glück
nicht voraussehen.