von Bernstorff

Die Familiengeschichte von den Anfängen bis 1982

 

Über Jahrhunderte wurde in Büchern über die Familiengeschichte geschrieben, z.B. Anfang des 20. Jahrhunderts vom dänischen Historiker Aage Friis (* 16.8.1870 - † 5.10.1949) in "Die Bernstorffs". Ein bedeutendes, aus der Familie heraus für die Familie geschaffenes, Schriftstück ist die Familiengeschichte von Werner Graf v. Bernstorff (Oberlandesgerichtsrat, * 5.7.1905 - † 8.11.1987), die er im Jahr 1982 fertigstellen und veröffentlichen konnte. Dieses Buch ist aufgrund seiner Struktur, Les- und Nutzbarkeit und der inhaltlichen Vollständigkeit besonders wichtig, wenn man die Geschichte der Familie verstehen möchte. Allerdings weist der Autor selbst daraufhin, dass es ihm nicht möglich war, fundiert wissenschaftlich zu arbeiten und regt in seinem Nachwort vom 5. Juli 1982 ausdrücklich zur Ergänzung der Inhalte an.

 

Aus diesem Grund ist der gesamte Buchtext hier, inklusive einer Suchfunktion, veröffentlicht. Eine e-Book Version wird in absehbarer Zeit folgen.

 

Es sollte nicht unerwähnt bleiben, dass sich Werner im Erstellungsprozeß aus verschiedenen Gründen, vor allem im Hinblick auf eine Fertigstellung bevor gesundheitliche Einschränkungen diese verhindern könnten, auf die männliche Stammfolge konzentriert hat. Aus diesem Grunde - und nur aus diesem Grunde - ist die Würdigung vieler Frauen der Familie entweder zu knapp ausgefallen, oder fand nicht statt. Die Familie wird nun, peu-à-peu, diese Lücke schließen und die vielen bedeutenden Frauen in der Familie an anderer Stelle auf dieser Internetpräsenz ins Licht rücken.

 

Werner schließt sein Nachwort mit den Worten "Möchte das eine oder andere Mitglied der Familie sich [durch das Buch] angeregt fühlen, über seinen Zweig ergänzende Aufzeichnungen für Kinder und Kindeskinder zu Papier zu bringen." 

 

 

Inhaltsverzeichnis
Menu groß/Klein
Menu groß/Klein
Im Buch suchen.
Seite 250

mit zusammen fast 25.000 morgen - Beseritz hatte er schon vorher an Christian übereignet - hinterließ er ein Kapitalvermögen von über 12 Millionen Mark, eine für damalige Zeit ungeheure Summe, so daß er sicherlich der reichste Mann gewesen ist, den unsere Familie je gehabt hat.

Von den 6 Söhnen erhielten 5 je eine von ihm zum Fideikommiß gemachte Begüterung. Andreas, dem Arthur bereits 1868 Alt-Steinhorst zu Eigentum gegeben hatte, erhielt Wedendorf und Hundorf mit Nebengütern (ca. 12.000 morgen), Werner sollte Bernstorf und Hanshagen mit Nebengütern (ca. 6.000 morgen) erhalten. An seine Stelle ist, da Werner vor Arthur starb, sein ältester Sohn Hermann, mein Vater, getreten. Christian hatte Beseritz bereits erhalten, Bechtold erhielt Alt-Karin und Ernst Quadenschönfeld. Nur Gottfried erhielt keinen Grundbesitz. Arthur enterbte ihn ‘in guter Absicht’, weil, wie er schreibt, "ich dessen geistige Anlagen für zu schwach erachte, um über sein Vermögen sachgemäß ohne die Gefahr eines Verlustes desselben für sich und seine Nachkommen zu disponieren". Arthur setzte daher zu Miterben seines Nachlasses Gottfrieds Kinder ein, die aber nur am Kapitalvermögen beteiligt wurden.

Dieses hinterlassene Kapital von über 12 Millionen Mark wurde nach sehr substantiierten Bestimmungen auf die 9 Stämme der Kinder aufgeteilt. Der Grundsatz ging dahin, daß jeder der 9 Stämme testamentarisch 600.000 Mark erhalten sollte, eine Summe, die sich wegen der sehr viel größeren tatsächlichen Hinterlassenschaft im Ergebnis fast verdoppelt haben dürfte. An die Stelle eines etwa vor ihm verstorbenen Sohnes sollten dessen Kinder in der Weise treten, daß die Söhne die doppelte Portion gegenüber den Töchtern erhielten, nur die Fideikommißerben sollten keine größere Portion als die Töchter erhalten.

Demgemäß hat Arthur den Kindern seines Sohnes Gottfried, der ja keinen Grundbesitz erhielt, doppelt so viel an Kapital zugewendet als den Töchtern und den anderen Söhnen, so daß sie testamentarisch 1.200.000 Mark erhalten sollten, im Ergebnis aber über 2 Millionen erhalten haben dürften. An diesem Erbteil sollte Gottfried den lebenslangen Nießbrauch haben. Verwaltet werden sollte das Kapital durch eine Spezial-Kuratel nach den Grundsätzen vormundschaftlicher Verwaltung. Der Kurator sollte ermächtigt sein, einzelnen von Gottfrieds Kindern mit dessen Zustimmung schon während der Dauer seines Nießbrauchsrechts Kapital-abfindungen zur Begründung ihrer Selbständigkeit oder zur Ausstattung von Töchtern zu gewähren. Nach Gottfrieds Tod sollten seine Söhne die doppelte Portion an diesem Kapital gegenüber den Töchtern erhalten.

So hat Arthur in einer Weise für seine Nachkommenschaft gesorgt, die alle Kinder bzw. Enkel in großen Wohlstand versetzte. Daß ein Vierteljahrhundert später die Inflation die Kapitalien auf ein Minimum zusammenschrumpfen lassen würde und daß ein halbes Jahrhundert später infolge des Zusammenbruchs und der Spaltung Deutschlands der gesamte Grundbesitz verloren sein würde, konnte er zum Glück nicht voraussehen.

Seite 250