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51. Andreas (Wedendorf). 1837-1906.
Arthurs ältester Sohn Andreas Gottlieb Karl Ernst wurde am 20. März 1837 in
Berlin geboren und am 1. April durch den damals sehr bekannten Hofprediger Dr.
Theremin getauft. Zu seinen Paten gehörte auch der Urgroßvater Generalleutnant v.
Watzdorf. Als er drei oder vier Jahre alt war, zogen die Eltern nach Wedendorf, und
dort ist Andreas aufgewachsen.
Als Student ging er nach Göttingen und war dort 1858 als erster von 4 Brüdern beim
Corps Bremensia aktiv. Er studierte Jura, wie das für einen späteren so großen
Grundherrn und Mitglied des ständischen Landtags geboten war. Vom Militärdienst war
er befreit, indem er seiner Militärpflicht durch “Freilosung” genügt hatte, worüber ihm
am 1. Nov. 1858 ein entsprechender Freilassungsschein erteilt wurde. Nach diesem
Schein stand es ihm frei, sich nach Ablauf von 2 Jahren in einem anderen Bundesland
niederzulassen. So streng ging es damals zu!
Nach Abschluß des Studiums wurde er als Auditor (eine Vorstufe des heutigen
Referendars) „absique voto" (ohne Votum) beim Amt Dargun angestellt und am 19. Mai
1862 als solcher vor der ghzgl. meckl. Kammer durch den Geh.Kammerrat Balck in
Gegenwart des Geh.Kammerrats Adolf v. Bernstorff und dreier weiterer Räte vereidigt.
In der langen Eidesforrnel verpflichtete er sich abschließend, sich überhaupt so zu
betragen, "als es einem redlichen Manne und Großherzoglichen Diener ziemt und ich
vor Gott, Sr.Königlichen Hoheit und meinen Vorgesetzten zu verantworten mich
getraue."
Drei Jahre später, am 21. Okt. 1865, legte er vor dem ghzgl. meckl.
Oberappellationsgericht in Rostock das Richterexamen ab und wurde zum Richteramt
"besonders qualificirt“ befunden. Damit war er Volljurist. Da er aber kein Interesse
daran hatte, im Staatsdienst zu bleiben, nahm er im Jahre 1867 seinen Abschied, der
ihm am 25. April 1867 erteilt wurde. In der Zwischenzeit zwischen seinem Examen und
seiner Entlassung aus dem Staatsdienst hat er auch schon keinen Dienst getan,
sondern war etwa 1 Jahr in Meetzen im Amt Gadebusch, nicht sehr weit von
Wedendorf, wo er sich wohl etwas in der Landwirtschaft gebildet hat.
Wenige Tage nach seiner Entlassung aus dem Staatsdienst verlobte er sich am 9. Mai
1867 in Dreilützow mit seiner Kusine 3. Grades Klotilde Bernstorff, einer der vielen
Töchter von Hermann d.Ä. auf Dreilützow, geboren dort am 9. Jan. 1843. Am 1. Okt.
1867 fand die Hochzeit in Dreilützow statt.
Vater Arthur kaufte Andreas nunmehr Alt-Steinhorst i.Amt Ribnitz mit ca. 1.400
morgen, und Andreas siedelte mit Klotilde dorthin über. Hier wurden auch die ersten
Kinder geboren. 1869 oder 1870 kaufte Arthur Alt-Karin i.Amt Bukow mit ca. 2.600
morgen, und wenige Jahre später finden wir Andreas mit seiner Familie dort, ohne daß
er Eigentümer von Alt-Karin gewesen wäre.