von Bernstorff

Die Familiengeschichte von den Anfängen bis 1982

 

Über Jahrhunderte wurde in Büchern über die Familiengeschichte geschrieben, z.B. Anfang des 20. Jahrhunderts vom dänischen Historiker Aage Friis (* 16.8.1870 - † 5.10.1949) in "Die Bernstorffs". Ein bedeutendes, aus der Familie heraus für die Familie geschaffenes, Schriftstück ist die Familiengeschichte von Werner Graf v. Bernstorff (Oberlandesgerichtsrat, * 5.7.1905 - † 8.11.1987), die er im Jahr 1982 fertigstellen und veröffentlichen konnte. Dieses Buch ist aufgrund seiner Struktur, Les- und Nutzbarkeit und der inhaltlichen Vollständigkeit besonders wichtig, wenn man die Geschichte der Familie verstehen möchte. Allerdings weist der Autor selbst daraufhin, dass es ihm nicht möglich war, fundiert wissenschaftlich zu arbeiten und regt in seinem Nachwort vom 5. Juli 1982 ausdrücklich zur Ergänzung der Inhalte an.

 

Aus diesem Grund ist der gesamte Buchtext hier, inklusive einer Suchfunktion, veröffentlicht. Eine e-Book Version wird in absehbarer Zeit folgen.

 

Es sollte nicht unerwähnt bleiben, dass sich Werner im Erstellungsprozeß aus verschiedenen Gründen, vor allem im Hinblick auf eine Fertigstellung bevor gesundheitliche Einschränkungen diese verhindern könnten, auf die männliche Stammfolge konzentriert hat. Aus diesem Grunde - und nur aus diesem Grunde - ist die Würdigung vieler Frauen der Familie entweder zu knapp ausgefallen, oder fand nicht statt. Die Familie wird nun, peu-à-peu, diese Lücke schließen und die vielen bedeutenden Frauen in der Familie an anderer Stelle auf dieser Internetpräsenz ins Licht rücken.

 

Werner schließt sein Nachwort mit den Worten "Möchte das eine oder andere Mitglied der Familie sich [durch das Buch] angeregt fühlen, über seinen Zweig ergänzende Aufzeichnungen für Kinder und Kindeskinder zu Papier zu bringen." 

 

 

Inhaltsverzeichnis
Menu groß/Klein
Menu groß/Klein
Im Buch suchen.
Seite 335

sie keinen Rückschritt und auch keinen Stillstand in der Gesetzgebung wollen, sondern daß sie eine freisinnige Verwaltung und Gesetzgebung auf konservativer, an das Bestehende anknüpfender Grundlage und solche Reformen wollen, welche durch wirkliches Bedürfnis geboten sind, nicht aber solche, welche bloß aus Prinzip um des Reformierens willen und, um dem nie endenden Drängen der Fortschrittspartei zu genügen, vorgenommen werden sollen Der König entließ die der Majorität angehörenden Minister und berief ein nur aus Konservativen bestehendes Ministerium, dem Albrecht weiterhin als Außenminister angehörte und mit dem der König den Kampf um die Militärreform hoffte führen zu können.

Als die Budget-Kommission des Landtages nun in ihrem Bericht über den Militär- Etat für das Jahr 1862 dem Landtag empfahl, die durch die Reorganisation des Heeres verursachten Kosten von etwa 6 1/2 Millionen Thalern vom Etat abzusetzen, legte das Staatsministerium dem König am 9. Sept. 1862 einen Bericht vor, in dem es die voraussichtliche Entwicklung und die gegebenen Möglichkeiten erörterte. In dem Bericht wurde vorgetragen, daß mit einer Einigung zwischen Regierung und Landesvertretung nicht zu rechnen sei, daß es aber anderseits verfassungsmäßig nicht zulässig sei, nach abgelehntem Etat weiter unter Zugrundelegung dieses Etats zu regieren. Es bleibe daher nichts weiter übrig, als in diesem Fall des unlösbaren Konflikts den Landtag abermals aufzulösen.

Der König war nicht gewillt, sich dieser Ansicht anzuschließen. Er blieb bei der Auffassung, daß, wenn das Herrenhaus den vom Landtag verstümmelten Etat verwürfe, nach dem von der Regierung vorgelegten, aber nicht zustande gekommenen Etat regiert werden dürfe. In dieser schwierigen Situation dachte der König an Abdankung. Albrecht beschwor ihn in einem Brief vom 19. Sept. 1862, das nicht zu tun. Zur politischen Lage schrieb er: “... kommen muß und wird der Augenblick der Notwendigkeit einer Verständigung mit der Landesvertretung über die gesetzlichen Grundlagen der veränderten Heeresorganisation und die Mittel zu ihrer Aufrechterhaltung, und je länger diese Verständigung hinausgeschoben, je mehr sie im allerletzten Augenblick, nach Erschöpfung aller verfassungsmäßigen Mittel, zur unabweisbaren bitteren Notwendigkeit wird und dann bedingungslos ange-nommen werden muß, um so dringender war mein Wunsch und der einiger meiner Kollegen, Eurer Majestät eine solche Eventualität zu ersparen und das Mittel zu ergreifen, welches sich uns fast providentiell darzubieten schien, um noch eine Verständigung möglich zu machen, bei der die Reorganisation der Armee nicht rückgängig gemacht wurde." Da der König im Konseil erklärt hatte, daß diejenigen Minister, welche seiner Ansicht nicht folgen könnten, aus dem Ministerium ausscheiden möchten, bat Albrecht in diesem Brief um seine Entlassung, weil er seiner "innigsten und pflichtgemäßen Überzeugung nach auf dem Wege des Fortregierens ohne Budget oder mit einem verweigerten Budget nicht folgen" könne.

Wenige Tage später, am 23. Sept., strich der Landtag sämtliche für die Reor-ganisation der Armee nötigen Mittel. Daraufhin traten auch der Präsident des Ministeriums, Hohenlohe, und der Minister v. der Heydt zurück. Albrecht hatte dem König schon immer Bismarck als Minister empfohlen. Jetzt wurde dieser zum Präsidenten des Ministeriums und später zum Minister der Aus-

Seite 335