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In seiner Landratszeit wurde Andreas vom Landesherrn zum Mitglied der Gesamtsynode der
evangelisch-lutherischen Kirche der Provinz Schleswig-Holstein ernannt, als nach der
Einverleibung Lauenburgsin den preußischen Staat die Landeskirche mit der
schleswig-holsteinischen verbunden wurde.
Sechs Jahre blieb Andreas Landrat in Ratzeburg. Dann kehrte er in seine von ihm so geliebte
Geburtsstadt Berlin zurück. Denn im Jahre 1880 wurde er als Hilfsarbeiter in das preußische
Kultusministerium einberufen. Hier blieb er für die ganzen vor ihm liegenden 23 Jahre seines
Berufslebens. Einmal fragte der Minister ihn, ob er nicht in den Oberkirchenrat eintreten wolle.
Er lehnte aber ab, weil die Richtung dort ihm nicht gefiel, obwohl ihm in Aussicht gestellt war,
daß er dann bald Konsistorialpräsident werden würde.
1881 wurde er Vortragender Rat mit dem Titel Geheimer Regierungsrat, 1887 Geheimer
Oberregierungsrat und 1902 Wirklicher Geheimer Oberregierungsrat und erhielt bei den
einzelnen Ernennungen zunächst die vierte, dann die dritte und zuletzt die zweite Klasse des
Roten Adlerordens. Beim Abschied aus dem Staatsdienst erhielt er noch den Kronenorden
zweiter Klasse mit dem Stern. 1880 war er auch Kammerherr des Königs geworden.
Im Ministerium bearbeitete Andreas zuerst das Kirchbaudezernat, wobei er sich weniger für die
Wiederherstellung alter künstlerisch wertvoller Kirchen als dafür interessierte, daß arme
Gemeinden die nötigen Beihilfen für ein einfaches Gottes-haus erhielten.
Eine Beförderung zum Ministerialdirektor erreichte Andreas nicht, weil wegen seiner
"prononcierten Richtung" zu große Hindernisse dagegen bestanden. Indessen störte diese
dienstliche Aussichtslosigkeit der Zukunft ihn nicht, weil sie ihm die Freiheit für seine immer
mehr sich ausbreitende christliche Arbeit gab. So blieb er in seiner dienstlichen Stellung, bis er
wegen zunehmenden Herzleidens, einer Herzmuskelschwäche, mit dem Ende des Jahres
1903, erst 59 Jahre alt, seinen Abschied nehmen mußte.
Als Andreas im Sommer 1880 als Hilfsarbeiter in das Kultusministerium nach Berlin kam, nahm
er zunächst mit seiner Mutter und zwei Geschwistern in der Wilhelmstraße 62 Wohnung. Aber
gleich der erste Winter in Berlin brachte ein entscheidendes Ereignis für das Leben des nun
36-Jährigen. Er lernte im Januar 1881 auf einem Teeabend für das Johannesstift die 20-jährige
Augusta v. Hottinger aus Bel-Air in der Schweiz kennen und gewann gleich bei dieser ersten
Begegnung die Gewißheit, daß sie die ihm von Gott bestimmte Lebensgefährtin sei. Augusta v.
Hottinger war am 6. Sept. 1860 geboren als Tochter des Staatssekretärs des Kantons Zürich,
Jakob Heinrich v. Hottinger (geb. 19.4.1815, † 20.2.1876) und Henriette geb. Gräfin v.
Waldersee (geb. 7.4.1826, † 16.5.1876). Sie war also Vollwaise und war in jenem Winter mit
der mütterlichen Freundin Fräulein v. Rochow in Berlin. Im April 1881 fand in Bel-Air die
Verlobung statt, am 6. Sept. 1881, dem 21. Geburtstag der Braut, ebenda die Hochzeit.
Am 8. Okt. 1881 hielt Andreas mit seiner jungen Frau festlichen Einzug in Stintenburg. In Berlin
bezog er zunächst ein Haus in