Seite 344
der Friedrich-Wilhelm-Straße 5. Er baute sich dann aber ein eigenes Haus Rauchstr 5, in das
er im April 1883 einzog. Hier wurden die 5 Kinder geboren, die der Ehe entsprossen:
a) Albrecht, geb. 6. März 1890 (Nr. 77)
b) Heinrich, geb. 25. April 1891 (Nr. 78)
c) Victor, geboren in Berlin am 17. Juni 1892. Er studierte Jura, wurde
Kammergerichts-Referendar, fiel aber im ersten Weltkrieg am 18. Aug. 1918 bei
Villers-Bretonneux als Leutnant d.R. des ghzgl.meckl. Dragoner-Regiments Nr. 17.
d) Anna Therese Hedwig, geboren in Berlin am 30. Jan. 1894. Sie war Konven-tualin des
adeligen Klosters Preetz und wurde Diakonisse im Elisabeth- Diakonissen- und Krankenhaus
Berlin. Dort starb sie am 30. Okt. 1969.
e) Luise-Henriette (Louisette) Margarete, geboren in Berlin am 17. Mai 1897. Sie heiratete
am 11. Febr. 1953 in Vevey (Schweiz) den Freund und Biographen ihres Bruders Albrecht, Dr.
Kurt v. Stutterheim, geb. Coburg 5. März 1888, † in La Tour de Peilz (Schweiz) am 6 . Juli
1978. Louisette lebte lange Jahre in La Tour de Peilz, und ist am 21. Jan. 1982 in Vevey
gestorben.
Neben seiner ministeriellen Tätigkeit übernahm Andreas im Jahre 1893 noch eine weitere
öffentliche Aufgabe: er wurde als Abgeordneter der konservativen Reichs-partei in den
Reichstag gewählt, wo er zehn Jahre lang bis 1903 den Kreis Herzogtum Lauenburg vertrat. In
seinen Erinnerungen erwähnt er aus dieser Zeit seinen Einsatz in den Verhandlungen über das
Duell. Er hatte immer die Ansicht vertreten, daß das Duell für einen Christen unerlaubt sei und
hielt bei den Verhandlungen im Reichstag eine längere Rede. Sie brachte ihm die große
Genugtuung, daß eine von ihm beantragte Resolution, in der die Regierung gebeten wurde, auf
Beseitigung des Duell-Unwesens hinzuwirken, vom Reichstag einstimmig angenommen wurde.
Die Fraktion der Reichspartei entsandte ihn auch in die Kommission für das Bürgerliche
Gesetzbuch, wo er aber in der Frage der Zivilehe in Gegensatz zu seiner Fraktion geriet. Es
handelte sich um die Änderung der notwendigen standes-amtlichen Eheschließung in die
freiwillige neben oder an Stelle der kirchlichen, was Andreas an sich befürwortete. Als aber die
Fraktion von ihm forderte, überhaupt für die Abschaffung der Zivilehe zu stimmen. legte er sein
Mandat in dieser Kommiss-ion nieder. Bei einem anderen Gesetzesvorhaben trat er für die
Ausdehnung des preußischen Vereinsgesetzes als Reichsgesetz auf das ganze Reich ein, weil
es für alle deutsche Länder die Religionsfreiheit gebracht hätte. Es fand aber nicht die
Zustimmung des Bundesrates.
Andreas schreibt über seine Abgeordnetenzeit, daß er die Polemik gegen andere Parteien nie
in einer Weise geführt habe, die für Christenart nicht paßt. Bezeichnend ist, daß er meistens
gut mit dem Zentrum auskam, denn dort bestand eine gewisse Anerkennung für aufrichtige
religiöse Überzeugung. - 1903 endete die Reichstags-zugehörigkeit, weil Andreas in diesem
Jahr dem sozialdemokratischen Kandidaten bei der Wahl unterlag.