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d. Andreas Gottliebs Grundbesitz.
Andreas Gottlieb hat sein Leben ohne eigenen Grundbesitz begonnen. Aber schon
1679 konnte er als 30-jähriger Geheimer Rat, zwei Jahre nachdem er nach dem Tode
seines Schwiegervaters, des Kanzlers Schütz, in dessen Stellung in Celle eingerückt
war, dem Rittmeister und Landrat August v. Bülow das herrlich am Wedendorfer See
im Amt Gadebusch gelegene Wedendorf mit den Pertinenzen Blieschendorf,
Kirch-Grambow, Kasendorf und Rambeel abkaufen. Wahrscheinlich hatte er von dem
am gleichen See gegenüber von Wedendorf gelegenen Gr.Hundorf aus, von wo seine
Mutter stammte und wo seine mütterlichen Verwandten saßen, Wedendorf oft liegen
gesehen und Gefallen daran gefunden. In Wedendorf gab es damals nach einem aus
dem Jahre 1685 stammenden Lageplan eine größere Bülowsche Burg, deren genaue
Lage im Gelände aber ebenso wenig mehr auszumachen ist, wie die des damaligen
Wirtschaftshofes. Mit der Belehnung über Wedendorf zugleich erhielt Andreas Gottlieb
auch das Patronat über die Kirche zu Kirch-Grambow vom Landesherrn, auf den es bei
der Säkularisation des Klosters Rehna übergegangen war. Er hat im Jahre 1691 den
reich geschnitzten Barockaltar der Grambower Kirche gestiftet. Auch die Kanzel
stammt aus seiner Zeit. In Wedendorf baute Andreas Gottlieb 1697 ein ansehnliches
Haus, von dem aus der Blick über einen weiten Rasen und den See auf die
gegenüberliegende Seite mit Hundorf geht.
Eine in der Familie vorhandene Bleistiftzeichnung ans der Zeit vor dem 1806 erfolgten
Umbau durch Ernst zeigt das Haus als einen im Mittelteil zweistöckigen Bau mit einem
dritten Mansardenstockwerk. Die wie auch nach dem Umbau etwas vorspringenden
Seitenteile sind schon damals dreistöckig gebaut worden. Eine hohe Freitreppe führte
zum Barockportal empor. Über dem Portal ließ Andreas Gottlieb in einer Steintafel
folgende Inschriften anbringen:
"Vita rustica parsirnoniae, diligentiae, iustitiae magistra
est, cura, ut et eadem tibi sit non ignaviae occasio.
Tant vaut l'homme, tant vaut sa terre.
Ne villa fundum quaerat, neve fundus villam. Columella.
A. G. v. B. 1697."
Im Jahre 1690 konnte Andreas Gottlieb auch den mütterlichen Verwandten, und zwar
seinem Vetter Hartwig v. Bülow, Groß Hundorf mit den Pertinenzen Klein-Hundorf,
Stresdorf und Köchelstorf für 14.000 abkaufen und hatte nun um den Wedendorfer
See herum einen abgerundeten Grundbesitz von fast 3000 ha. Hundorf blieb allerdings
nur ein Wirtschaftshof. Ob das dort noch in unserem Jahrhundert stehende sehr alte
Verwalterhaus noch das von den Bülows Ende des 17. Jahrhunderts bewohnte Haus
war, weiß ich nicht.
Wiederum nur 4 Jahre später, 1694, hat Andreas Gottlieb dann Gartow, den
seitherigen Hauptsitz der Familie, ebenfalls von den Bülows, erworben und dazu im
folgenden Jahr die Jagowschen Güter Trebel, Marleben und Tobringen. Gartow hatte
schon 10 Jahre lange eine Rolle in der Celler Politik Andreas Gottliebs gespielt. Es lag
an der Grenze zu Brandenburg. Über viele zu Gartow gehörende Grundstücke war der
Johanniterorden Lehnsherr, aber hinsichtlich verschiedener Rechte, sowohl auf Gartow
selbst, wie auf die dazu gehörenden Liegenschaften, herrschte Unklarheit. Im Jahre
1684 nun nötigte der Große Kurfürst von Brandenburg den