Über Jahrhunderte wurde in Büchern über die Familiengeschichte geschrieben, z.B. Anfang des 20. Jahrhunderts vom dänischen Historiker Aage Friis (* 16.8.1870 - † 5.10.1949) in "Die Bernstorffs". Ein bedeutendes, aus der Familie heraus für die Familie geschaffenes, Schriftstück ist die Familiengeschichte von Werner Graf v. Bernstorff (Oberlandesgerichtsrat, * 5.7.1905 - † 8.11.1987), die er im Jahr 1982 fertigstellen und veröffentlichen konnte. Dieses Buch ist aufgrund seiner Struktur, Les- und Nutzbarkeit und der inhaltlichen Vollständigkeit besonders wichtig, wenn man die Geschichte der Familie verstehen möchte. Allerdings weist der Autor selbst daraufhin, dass es ihm nicht möglich war, fundiert wissenschaftlich zu arbeiten und regt in seinem Nachwort vom 5. Juli 1982 ausdrücklich zur Ergänzung der Inhalte an.
Aus diesem Grund ist der gesamte Buchtext hier, inklusive einer Suchfunktion, veröffentlicht. Eine e-Book Version wird in absehbarer Zeit folgen.
Es sollte nicht unerwähnt bleiben, dass sich Werner im Erstellungsprozeß aus verschiedenen Gründen, vor allem im Hinblick auf eine Fertigstellung bevor gesundheitliche Einschränkungen diese verhindern könnten, auf die männliche Stammfolge konzentriert hat. Aus diesem Grunde - und nur aus diesem Grunde - ist die Würdigung vieler Frauen der Familie entweder zu knapp ausgefallen, oder fand nicht statt. Die Familie wird nun, peu-à-peu, diese Lücke schließen und die vielen bedeutenden Frauen in der Familie an anderer Stelle auf dieser Internetpräsenz ins Licht rücken.
Werner schließt sein Nachwort mit den Worten "Möchte das eine oder andere Mitglied der Familie sich [durch das Buch] angeregt fühlen, über seinen Zweig ergänzende Aufzeichnungen für Kinder und Kindeskinder zu Papier zu bringen."
Andreas Gottlieb hat sein Leben ohne eigenen Grundbesitz begonnen. Aber schon 1679 konnte er als 30-jähriger Geheimer Rat, zwei Jahre nachdem er nach dem Tode seines Schwiegervaters, des Kanzlers Schütz, in dessen Stellung in Celle eingerückt war, dem Rittmeister und Landrat August v. Bülow das herrlich am Wedendorfer See im Amt Gadebusch gelegene Wedendorf mit den Pertinenzen Blieschendorf, Kirch-Grambow, Kasendorf und Rambeel abkaufen. Wahrscheinlich hatte er von dem am gleichen See gegenüber von Wedendorf gelegenen Gr.Hundorf aus, von wo seine Mutter stammte und wo seine mütterlichen Verwandten saßen, Wedendorf oft liegen gesehen und Gefallen daran gefunden. In Wedendorf gab es damals nach einem aus dem Jahre 1685 stammenden Lageplan eine größere Bülowsche Burg, deren genaue Lage im Gelände aber ebenso wenig mehr auszumachen ist, wie die des damaligen Wirtschaftshofes. Mit der Belehnung über Wedendorf zugleich erhielt Andreas Gottlieb auch das Patronat über die Kirche zu Kirch-Grambow vom Landesherrn, auf den es bei der Säkularisation des Klosters Rehna übergegangen war. Er hat im Jahre 1691 den reich geschnitzten Barockaltar der Grambower Kirche gestiftet. Auch die Kanzel stammt aus seiner Zeit. In Wedendorf baute Andreas Gottlieb 1697 ein ansehnliches Haus, von dem aus der Blick über einen weiten Rasen und den See auf die gegenüberliegende Seite mit Hundorf geht.
Eine in der Familie vorhandene Bleistiftzeichnung ans der Zeit vor dem 1806 erfolgten Umbau durch Ernst zeigt das Haus als einen im Mittelteil zweistöckigen Bau mit einem dritten Mansardenstockwerk. Die wie auch nach dem Umbau etwas vorspringenden Seitenteile sind schon damals dreistöckig gebaut worden. Eine hohe Freitreppe führte zum Barockportal empor. Über dem Portal ließ Andreas Gottlieb in einer Steintafel folgende Inschriften anbringen:
Im Jahre 1690 konnte Andreas Gottlieb auch den mütterlichen Verwandten, und zwar seinem Vetter Hartwig v. Bülow, Groß Hundorf mit den Pertinenzen Klein-Hundorf, Stresdorf und Köchelstorf für 14.000 abkaufen und hatte nun um den Wedendorfer See herum einen abgerundeten Grundbesitz von fast 3000 ha. Hundorf blieb allerdings nur ein Wirtschaftshof. Ob das dort noch in unserem Jahrhundert stehende sehr alte Verwalterhaus noch das von den Bülows Ende des 17. Jahrhunderts bewohnte Haus war, weiß ich nicht.
Wiederum nur 4 Jahre später, 1694, hat Andreas Gottlieb dann Gartow, den seitherigen Hauptsitz der Familie, ebenfalls von den Bülows, erworben und dazu im folgenden Jahr die Jagowschen Güter Trebel, Marleben und Tobringen. Gartow hatte schon 10 Jahre lange eine Rolle in der Celler Politik Andreas Gottliebs gespielt. Es lag an der Grenze zu Brandenburg. Über viele zu Gartow gehörende Grundstücke war der Johanniterorden Lehnsherr, aber hinsichtlich verschiedener Rechte, sowohl auf Gartow selbst, wie auf die dazu gehörenden Liegenschaften, herrschte Unklarheit. Im Jahre 1684 nun nötigte der Große Kurfürst von Brandenburg den