von Bernstorff

Die Familiengeschichte von den Anfängen bis 1982

 

Über Jahrhunderte wurde in Büchern über die Familiengeschichte geschrieben, z.B. Anfang des 20. Jahrhunderts vom dänischen Historiker Aage Friis (* 16.8.1870 - † 5.10.1949) in "Die Bernstorffs". Ein bedeutendes, aus der Familie heraus für die Familie geschaffenes, Schriftstück ist die Familiengeschichte von Werner Graf v. Bernstorff (Oberlandesgerichtsrat, * 5.7.1905 - † 8.11.1987), die er im Jahr 1982 fertigstellen und veröffentlichen konnte. Dieses Buch ist aufgrund seiner Struktur, Les- und Nutzbarkeit und der inhaltlichen Vollständigkeit besonders wichtig, wenn man die Geschichte der Familie verstehen möchte. Allerdings weist der Autor selbst daraufhin, dass es ihm nicht möglich war, fundiert wissenschaftlich zu arbeiten und regt in seinem Nachwort vom 5. Juli 1982 ausdrücklich zur Ergänzung der Inhalte an.

 

Aus diesem Grund ist der gesamte Buchtext hier, inklusive einer Suchfunktion, veröffentlicht. Eine e-Book Version wird in absehbarer Zeit folgen.

 

Es sollte nicht unerwähnt bleiben, dass sich Werner im Erstellungsprozeß aus verschiedenen Gründen, vor allem im Hinblick auf eine Fertigstellung bevor gesundheitliche Einschränkungen diese verhindern könnten, auf die männliche Stammfolge konzentriert hat. Aus diesem Grunde - und nur aus diesem Grunde - ist die Würdigung vieler Frauen der Familie entweder zu knapp ausgefallen, oder fand nicht statt. Die Familie wird nun, peu-à-peu, diese Lücke schließen und die vielen bedeutenden Frauen in der Familie an anderer Stelle auf dieser Internetpräsenz ins Licht rücken.

 

Werner schließt sein Nachwort mit den Worten "Möchte das eine oder andere Mitglied der Familie sich [durch das Buch] angeregt fühlen, über seinen Zweig ergänzende Aufzeichnungen für Kinder und Kindeskinder zu Papier zu bringen." 

 

 

Inhaltsverzeichnis
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Seite 41

durch seine statutarischen Bestimmungen das ganze sittliche Gewicht seiner starken Persönlichkeit gegenüber seinen Nachfahren zu wirksamer Geltung gebracht.

Zur wirtschaftlichen Sicherung des Geschlechts errichtete er am 9. Oktober 1720 ein Familienstatut, durch das er - eine zu damaliger Zeit im Hannöverschen ungewöhnliche Maßnahme - seinen Grundbesitz zu einem großen Fideikommiß machte. Vielleicht hatte er in England gesehen, wie dort die Unteilbarkeit der Familiengüter die Lebenskraft der großen Familien stärkte.

Durch das Familienstatut vom 9. Oktober 1720 und durch letztwillige Verfügungen von 1724 und 1726 teilte er seine Besitzungen in drei Fideikommisse, das gartowsche, das wotersensche und das wedendorfsche.

Das Hauptfideikommiß wurde Gartow, dem eine Menge Gehöfte und viele Ländereien in und bei dem Flecken Gartow selbst und in weitem Umkreis unterstellt wurden; es werden gegen 50 Namen von Besitzungen angeführt, die entweder direkt unter Gartow standen oder über die es Hoheitsrechte der einen oder anderen Art ausübte.

Diese große Begüterung mit allem Zubehör und allen Rechten sollte Joachim-Engelke, dem Schwiegersohn, zufallen und sollte in seinem und Charlotte-Sophiens Geschlecht in männlicher Linie und nach Erstgeburtsrecht weitervererbt werden. Aber auch die anderen Fideikommisse, Wotersen und Wedendorf, sollten in Joachim-Engelkes Hand vereinigt werden; erst nach dessen Tod sollten sie, wenn er mehrere Söhne hinterließ, von Gartow getrennt werden. Falls es in der folgenden Generation mehrere Söhne geben sollte, sollten Wotersen und Wedendorf wiederum getrennt werden.

Bei Fehlen von Söhnen sollten Wotersen und Wedendorf wieder an das Gartower Haus fallen, eventuell an einen jüngeren Sohn desselben, wie es auch nachher geschehen ist, als Andreas Gottliebs Enkel Johann Hartwig Ernst kinderlos starb. Eine weitere Zersplitterung der Fideikommisse als unter drei Personen sollte nicht stattfinden, wohl aber durften sie wieder in einer Hand zusammenfallen. Hinsichtlich des noch 1725 gekauften Dreilützow bestimmte Andreas Gottlieb, daß es Joachim Engelke und nach dessen Tode dessen jüngstem Sohn zufallen sollte.

Andreas Gottlieb hatte hohe Vorstellungen von der Zukunft seiner Familie und stellte bedeutende sittliche Anforderungen an sie. Er war, wie Aage Friis schreibt, "von edlern Selbstgefühl durchdrungen, und stets war ihm der Gedanke peinlich, daß das Ansehen, welches er seinem bis dahin wenig hervorragenden Geschlecht verschafft hatte, wieder verschwinden und sein Name in die frühere Verborgenheit zurücksinken könnte. Die politische Rolle, die er selbst gespielt, konnte er zwar nicht hoffen, seinem Geschlechte zu bewahren - am wenigsten nach seinem Falle aber er konnte ihm eine sichere pekuniäre Grundlage für seine Zukunft schaffen und, soweit möglich, feste Bahnen vorzeichnen. Sein persönlicher Ehrgeiz wurde durch ein kräftiges Familiengefühl unterstützt, das seinem Ausspruch nach schon früher im Geschlecht lebte", und welches -jedenfalls durch die Chronik seines rechten Vetters Andreas in Bernstorf († 1693) deutlich bestätigt wird. (S. 41)

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