von Bernstorff

Die Familiengeschichte von den Anfängen bis 1982

 

Über Jahrhunderte wurde in Büchern über die Familiengeschichte geschrieben, z.B. Anfang des 20. Jahrhunderts vom dänischen Historiker Aage Friis (* 16.8.1870 - † 5.10.1949) in "Die Bernstorffs". Ein bedeutendes, aus der Familie heraus für die Familie geschaffenes, Schriftstück ist die Familiengeschichte von Werner Graf v. Bernstorff (Oberlandesgerichtsrat, * 5.7.1905 - † 8.11.1987), die er im Jahr 1982 fertigstellen und veröffentlichen konnte. Dieses Buch ist aufgrund seiner Struktur, Les- und Nutzbarkeit und der inhaltlichen Vollständigkeit besonders wichtig, wenn man die Geschichte der Familie verstehen möchte. Allerdings weist der Autor selbst daraufhin, dass es ihm nicht möglich war, fundiert wissenschaftlich zu arbeiten und regt in seinem Nachwort vom 5. Juli 1982 ausdrücklich zur Ergänzung der Inhalte an.

 

Aus diesem Grund ist der gesamte Buchtext hier, inklusive einer Suchfunktion, veröffentlicht. Eine e-Book Version wird in absehbarer Zeit folgen.

 

Es sollte nicht unerwähnt bleiben, dass sich Werner im Erstellungsprozeß aus verschiedenen Gründen, vor allem im Hinblick auf eine Fertigstellung bevor gesundheitliche Einschränkungen diese verhindern könnten, auf die männliche Stammfolge konzentriert hat. Aus diesem Grunde - und nur aus diesem Grunde - ist die Würdigung vieler Frauen der Familie entweder zu knapp ausgefallen, oder fand nicht statt. Die Familie wird nun, peu-à-peu, diese Lücke schließen und die vielen bedeutenden Frauen in der Familie an anderer Stelle auf dieser Internetpräsenz ins Licht rücken.

 

Werner schließt sein Nachwort mit den Worten "Möchte das eine oder andere Mitglied der Familie sich [durch das Buch] angeregt fühlen, über seinen Zweig ergänzende Aufzeichnungen für Kinder und Kindeskinder zu Papier zu bringen." 

 

 

Inhaltsverzeichnis
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Seite 42

Andreas Gottlieb schrieb aufs Genaueste vor, wie die Wirtschaft geführt und Geld und Gut verwaltet werden sollten. Er legte den Besitzern ans Herz, nicht auf eigenen augenblicklichen Vorteil zu sehen, sondern an die Zukunft und das Beste der Nachkommen zu denken. Er stellte strenge Bestimmungen auf gegen land- und forstwirtschaftliche Raubwirtschaft und gab genaue Regeln über Hypothekenanleihen sowie möglichst schnelle und präzise Abtragung jeglicher Schuld. Überschüsse sollten zur Abrundung der Güter durch neue Ankäufe, zur Verbesserung des Betriebes oder zu Neubauten verwendet werden. Ein bestimmtes Kapital sollte als Reservefonds und Nothilfe für Mißjahre und anderes Unglück zurückgelegt werden. Zwei Inspectores Familiae sollten über Leben und Treiben jedes Besitzers wachen und das Recht haben zu ermahnen und zu beraten, ja wenn der Besitzer ein lasterhaftes Leben führte oder die Güter zugrunde richtete, Strafen zu verhängen und zur Unmündigkeitserklärung zu schreiten, in gewissen Fällen sogar das Fideikommiß dem nächsten Erben zu übertragen. Jedes Mitglied des Geschlechtes sollte womöglich in guter Kondition erhalten werden, und die Fideikommißbesitzer hatten jederzeit für sie zu sorgen und sollten "der Familie feste Säulen sein". Das Blühen des Geschlechtes sollte auf jede Weise gefördert werden. Nicht jeder Mann sollte heiraten, sondern nur diejenigen, welche die Mittel dazu besässen, und deren körperliche und geistige Eigenschaften der Fortpflanzung wert wären, dagegen keine schwachen unmoralischen Individuen. Andererseits sollte aber auch keiner, der diese Bedingungen erfüllte, die Eingehung der Ehe unterlassen, besonders wenn die Zahl der männlichen Familienmitglieder gering wäre.

Für die Auswahl der Ehefrauen und die Erziehung der Jugend hat Andreas Gottlieb umfassende Anweisungen gegeben.

Bei der Heirat, sagt Andreas Gottlieb in Art. 11 des "Fidei Commissurn Familiae" vom 9.10.1720, sollten seine Nachkommen nicht zu sehr auf den Brautschatz sehen, wenn nicht eine besondere Not sie dazu dränge. Denn die Erfahrung lehre, daß ein großer Brautschatz nicht immer zur Verbesserung der Güter und zur Hebung des Ansehens der Familie diene, sondern zuweilen sogar, zumal wenn die Gelder verbraucht seien und zurückerstattet werden müßten, daraus Schaden erwachse. Wenn aber die Frauen etwas mitbrächten, so sollten die Ehemänner das Frauengut, es sei viel oder wenig, nicht angreifen, sondern es vermehren oder doch wenigstens aufs fleißigste und sorgfältigste zu bewahren suchen. Wenn sich allerdings bei einer Frau von gutem Herkommen “dota animi et corporis" und zugleich "bona fortunae” fänden, so wäre es umso besser.

Aber allein um Geld und gar um mittelmäßiger Summen willen Frauen zu heiraten, gegen die Bedenken bestehen, sei um so unvernünftiger, als eine Frau durch ihre gute oder schlechte Wirtschaft und Lebensführung in wenigen Jahren weit mehr Vorteile oder Schaden bringen könne, als solche Gelder wert sind, ganz zu schweigen von der nicht gutzumachenden Vorbelastung der Nachkommen durch eine an Liebe, Verstand und Gemüt mangelhafte Mutter.

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