von Bernstorff

Die Familiengeschichte von den Anfängen bis 1982

 

Über Jahrhunderte wurde in Büchern über die Familiengeschichte geschrieben, z.B. Anfang des 20. Jahrhunderts vom dänischen Historiker Aage Friis (* 16.8.1870 - † 5.10.1949) in "Die Bernstorffs". Ein bedeutendes, aus der Familie heraus für die Familie geschaffenes, Schriftstück ist die Familiengeschichte von Werner Graf v. Bernstorff (Oberlandesgerichtsrat, * 5.7.1905 - † 8.11.1987), die er im Jahr 1982 fertigstellen und veröffentlichen konnte. Dieses Buch ist aufgrund seiner Struktur, Les- und Nutzbarkeit und der inhaltlichen Vollständigkeit besonders wichtig, wenn man die Geschichte der Familie verstehen möchte. Allerdings weist der Autor selbst daraufhin, dass es ihm nicht möglich war, fundiert wissenschaftlich zu arbeiten und regt in seinem Nachwort vom 5. Juli 1982 ausdrücklich zur Ergänzung der Inhalte an.

 

Aus diesem Grund ist der gesamte Buchtext hier, inklusive einer Suchfunktion, veröffentlicht. Eine e-Book Version wird in absehbarer Zeit folgen.

 

Es sollte nicht unerwähnt bleiben, dass sich Werner im Erstellungsprozeß aus verschiedenen Gründen, vor allem im Hinblick auf eine Fertigstellung bevor gesundheitliche Einschränkungen diese verhindern könnten, auf die männliche Stammfolge konzentriert hat. Aus diesem Grunde - und nur aus diesem Grunde - ist die Würdigung vieler Frauen der Familie entweder zu knapp ausgefallen, oder fand nicht statt. Die Familie wird nun, peu-à-peu, diese Lücke schließen und die vielen bedeutenden Frauen in der Familie an anderer Stelle auf dieser Internetpräsenz ins Licht rücken.

 

Werner schließt sein Nachwort mit den Worten "Möchte das eine oder andere Mitglied der Familie sich [durch das Buch] angeregt fühlen, über seinen Zweig ergänzende Aufzeichnungen für Kinder und Kindeskinder zu Papier zu bringen." 

 

 

Inhaltsverzeichnis
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Seite 47

f. Andreas Gottliebs Beneficienstiftung.

Durch seine Fideikommißstiftungen sicherte Andreas Gottlieb den Mannesstamm seiner Familie, d. h. den Fortbestand des Geschlechtes, soweit das in seiner Macht stand. Er begnügte sich hiermit aber nicht, sondern er ergänzte diese Vorsorge für seine Familie durch seine Beneficienstiftung vom 30.8.1724. Im Vorspruch dieser Stiftung sagt er, daß er, nachdem er durch Begründung der drei großen Fideikommisse Gartow, Wotersen und Wedendorf den "Mann-Stamm" seines Geschlechts oder wenigstens die "Capita Familiae", soviel das in seiner Möglichkeit liege, versorgt habe, es nun für nötig und billig erachte, seine Vorsorge auch auf die Töchter der Familie und auf die Ausbildung der jungen Leute zu erstrecken.

Dieser Vorstellung entsprechend gestaltete er seine Stiftung als Doppelstiftung, einerseits für Töchter und andererseits für die Ausbildung der männlichen Jugend der Familie. Die Töchter sollten in künftigen Zeiten benötigtenfalls "einige Aßistentz“ bei der Familie finden. Sonderlich zur Unterhaltung derjenigen, die ohne Mittel zu einem stillen Leben seien und die den unverheirateten Stand beliebten, oder die etwa wegen schwächlichen Leibes und dergleichen Ursachen in der Welt fortzukommen Mühe haben möchten, setzte er bestimmte Gefälle und Zinsen in Höhe von jährlich ca. 1.000 Rthlrn aus, wozu auch seine Brüder, der Generalleutnant Hans Valentin und dei Generalmajor Barthold Hartwig, von dem Ihrigen beizutragen versprochen hatten.

Die gleiche Summe setzte er für die Erziehung und das Studium der jungen Leute der Familie aus, die dessen benötigt sein sollten, damit denen, "so mit eigenen Mitteln sich entweder garnicht oder doch wenig helfen könnten", die aber "mit solchen Gaben und Ingeniis versehen sein möchten, daß was Gutes von ihnen werden könnte”, je nach dem Umfang des eigenen oder des elterlichen Vermögens auf gewisse Jahre mit Stipendien von 200 - 400 Rthlrn aus diesem Beneficium geholfen werden könne.

Der Doppelstiftung wies er ganz bestimmte, im einzelnen aufgeführte "Zehnten und Intraden" für alle Zeiten zu und verbot ausdrücklich ihre Zweckentfremdung, es sei denn im Tausch gegen andere gleichwertige Ansprüche. Er zweifelt nicht, daß alle jetzigen und künftigen Glieder der Familie nach Kräften und Vermögen bestrebt sein werden, zu erhalten, was er zu deren Besten hier verordne, und daß sie nichts tun werden, was diese Stiftung schädigen oder gar zerstören könnte, wodurch solche Glieder der Familie sich die "ewige malediction“ der ganzen Familie zuziehen würden. "Sollte aber dennoch wider alles Verhoffen, jemand von solchem bösen perversen Gemüth sich finden, daß er durch solches alles sich nicht abhalten lassen wollte, meiner Intention entgegen zu handeln", so bittet Andreas Gottlieb die Obrigkeit, solche "Mißhandlungen" nachdrücklich "nach aller rigor“ zu bestrafen und zwar je nachdem, ob die ganze Stiftung zerstört werden oder ob nur einzelne Zehnten oder Intraden veräußert werden sollten, "nach den sich findenden Umständen" mit 6 -10.OOO Rthlrn oder mit 500 -2000 Rthlrn.

Seite 47