Seite 47
f. Andreas Gottliebs Beneficienstiftung.
Durch seine Fideikommißstiftungen sicherte Andreas Gottlieb den Mannesstamm
seiner Familie, d. h. den Fortbestand des Geschlechtes, soweit das in seiner Macht
stand. Er begnügte sich hiermit aber nicht, sondern er ergänzte diese Vorsorge für
seine Familie durch seine Beneficienstiftung vom 30.8.1724. Im Vorspruch dieser
Stiftung sagt er, daß er, nachdem er durch Begründung der drei großen Fideikommisse
Gartow, Wotersen und Wedendorf den "Mann-Stamm" seines Geschlechts oder
wenigstens die "Capita Familiae", soviel das in seiner Möglichkeit liege, versorgt habe,
es nun für nötig und billig erachte, seine Vorsorge auch auf die Töchter der Familie und
auf die Ausbildung der jungen Leute zu erstrecken.
Dieser Vorstellung entsprechend gestaltete er seine Stiftung als Doppelstiftung,
einerseits für Töchter und andererseits für die Ausbildung der männlichen Jugend der
Familie. Die Töchter sollten in künftigen Zeiten benötigtenfalls "einige Aßistentz“ bei
der Familie finden. Sonderlich zur Unterhaltung derjenigen, die ohne Mittel zu einem
stillen Leben seien und die den unverheirateten Stand beliebten, oder die etwa wegen
schwächlichen Leibes und dergleichen Ursachen in der Welt fortzukommen Mühe
haben möchten, setzte er bestimmte Gefälle und Zinsen in Höhe von jährlich ca. 1.000
Rthlrn aus, wozu auch seine Brüder, der Generalleutnant Hans Valentin und dei
Generalmajor Barthold Hartwig, von dem Ihrigen beizutragen versprochen hatten.
Die gleiche Summe setzte er für die Erziehung und das Studium der jungen Leute der
Familie aus, die dessen benötigt sein sollten, damit denen, "so mit eigenen Mitteln sich
entweder garnicht oder doch wenig helfen könnten", die aber "mit solchen Gaben und
Ingeniis versehen sein möchten, daß was Gutes von ihnen werden könnte”, je nach
dem Umfang des eigenen oder des elterlichen Vermögens auf gewisse Jahre mit
Stipendien von 200 - 400 Rthlrn aus diesem Beneficium geholfen werden könne.
Der Doppelstiftung wies er ganz bestimmte, im einzelnen aufgeführte "Zehnten und
Intraden" für alle Zeiten zu und verbot ausdrücklich ihre Zweckentfremdung, es sei
denn im Tausch gegen andere gleichwertige Ansprüche. Er zweifelt nicht, daß alle
jetzigen und künftigen Glieder der Familie nach Kräften und Vermögen bestrebt sein
werden, zu erhalten, was er zu deren Besten hier verordne, und daß sie nichts tun
werden, was diese Stiftung schädigen oder gar zerstören könnte, wodurch solche
Glieder der Familie sich die "ewige malediction“ der ganzen Familie zuziehen würden.
"Sollte aber dennoch wider alles Verhoffen, jemand von solchem bösen perversen
Gemüth sich finden, daß er durch solches alles sich nicht abhalten lassen wollte,
meiner Intention entgegen zu handeln", so bittet Andreas Gottlieb die Obrigkeit, solche
"Mißhandlungen" nachdrücklich "nach aller rigor“ zu bestrafen und zwar je nachdem,
ob die ganze Stiftung zerstört werden oder ob nur einzelne Zehnten oder Intraden
veräußert werden sollten, "nach den sich findenden Umständen" mit 6 -10.OOO Rthlrn
oder mit 500 -2000 Rthlrn.