von Bernstorff

Die Familiengeschichte von den Anfängen bis 1982

 

Über Jahrhunderte wurde in Büchern über die Familiengeschichte geschrieben, z.B. Anfang des 20. Jahrhunderts vom dänischen Historiker Aage Friis (* 16.8.1870 - † 5.10.1949) in "Die Bernstorffs". Ein bedeutendes, aus der Familie heraus für die Familie geschaffenes, Schriftstück ist die Familiengeschichte von Werner Graf v. Bernstorff (Oberlandesgerichtsrat, * 5.7.1905 - † 8.11.1987), die er im Jahr 1982 fertigstellen und veröffentlichen konnte. Dieses Buch ist aufgrund seiner Struktur, Les- und Nutzbarkeit und der inhaltlichen Vollständigkeit besonders wichtig, wenn man die Geschichte der Familie verstehen möchte. Allerdings weist der Autor selbst daraufhin, dass es ihm nicht möglich war, fundiert wissenschaftlich zu arbeiten und regt in seinem Nachwort vom 5. Juli 1982 ausdrücklich zur Ergänzung der Inhalte an.

 

Aus diesem Grund ist der gesamte Buchtext hier, inklusive einer Suchfunktion, veröffentlicht. Eine e-Book Version wird in absehbarer Zeit folgen.

 

Es sollte nicht unerwähnt bleiben, dass sich Werner im Erstellungsprozeß aus verschiedenen Gründen, vor allem im Hinblick auf eine Fertigstellung bevor gesundheitliche Einschränkungen diese verhindern könnten, auf die männliche Stammfolge konzentriert hat. Aus diesem Grunde - und nur aus diesem Grunde - ist die Würdigung vieler Frauen der Familie entweder zu knapp ausgefallen, oder fand nicht statt. Die Familie wird nun, peu-à-peu, diese Lücke schließen und die vielen bedeutenden Frauen in der Familie an anderer Stelle auf dieser Internetpräsenz ins Licht rücken.

 

Werner schließt sein Nachwort mit den Worten "Möchte das eine oder andere Mitglied der Familie sich [durch das Buch] angeregt fühlen, über seinen Zweig ergänzende Aufzeichnungen für Kinder und Kindeskinder zu Papier zu bringen." 

 

 

Inhaltsverzeichnis
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Seite 48

Diese beiden Benefizien, das sogen. beneficium femininum und das sogen. beneficium ad studia iuvenurn sollten den Töchtern und Söhnen der ganzen Familie zugute kommen, nicht nur seinen eigenen Nachkommen aus der Ehe seiner Tochter Charlotte-Sophie mit Joachim Engelke Bernstorff. Die weitere Familie bestand damals aus den Nachkommen der beiden Brüder von Andreas Gottliebs Vater, nämlich Cord (Nr. 12) und Joachim d.J. (Nr.15). Cord war der Vater des Reichskammergerichtsassessors Joachim Andreas, der einen Sohn und eine Tochter hatte. Joachim d.J. hatte von drei Söhnen 8 Enkel und 5 Enkelinnen hinterlassen, unter ihnen Andreas Gottliebs Schwiegersohn Joachim Engelke.

Aus dem beneficium femininum sollten zuerst allerdings Andreas Gottliebs eigene vier Töchter lebenslang je 300 Rthlr jährlich erhalten. Nächst diesen bezeichnete er als Begünstigte die unverheirateten Töchter seines Geschlechts und Namens. Und zwar bestimmte er eine genaue Reihenfolge der Berücksichtigung. Die erste Klasse sollten die Töchter seiner Tochter Charlotte-Sophie sowie die Töchter ihrer Söhne und Enkel "ad infinitum", also seine eigenen weiblichen Nachkommen im Mannesstamm, bilden. In Ermangelung von Berechtigten aus dieser Klasse sollten als zweite Klasse berechtigt sein etwaige Töchter des Bernstorffschen Geschlechts und Namens, die im Weibesstamm von ihm abstammten. Er dachte also daran, daß sich eine Heirat einer Nachkommin von ihm mit einem nicht von ihm abstammenden Vetter der Familie wiederholen könnte. Die dritte Klasse sollten die übrigen Töchter des Bernstorffschen Geschlechts und Namens bilden. Nur wenn in allen drei Klassen keine Berechtigten vorhanden wären, sollten die vorhandenen Mittel zum Unterhalt und der Erziehung mittelloser weiblicher Waisen aus der Familie, ferner für bedürftige ausgeheiratete Töchter und eingeheiratete Frauen, besonders Witwen, schließlich auch als letzte Möglichkeit für Abkömmlinge ersten Grades von ausgeheirateten Töchtern aus seiner Deszendenz verwendet werden.

Andreas Gottlieb bestimmte für die drei Klassen der Berechtigten 4 Plätze, für die er die Höhe der Bezüge genau festlegte, für den 1. und 2. Platz höher als für den 3. und 4. Platz.

Auch für die bei Fehlen von Berechtigten in allen drei Klassen notfalls zu berücksichtigenden weiteren Berechtigten legte er die Höhe der Bezüge fest. Er bestimmte sogar, bis zu welcher Höhe Berechtigte eigenes Einkommen haben könnten, ohne daß ihnen etwas von den Bezügen aus der Stiftung abgezogen werden sollte, wieviel ihnen bei höherem eigenen Einkommen abgezogen werden sollte, und von welchem Einkommen an sie nichts aus der Stiftung bekommen sollten.

Andreas Gottlieb machte sich auch Gedanken darüber, daß einerseits die Schwächlichen, Geistesschwachen, Gebrechlichen, Kränklichen und Ärmsten unter den Töchtern der Familie des Beneficiums am meisten bedürfen und Gesunden und Bemittelteren vorgezogen werden sollten, daß andererseits aber auch die Gesunden, die es nötig haben, nicht weniger als Geistesschwache und Gebrechliche versorgt werden müßten. So bestimmte er, auch um allerlei Ungewißheiten und Streitigkeiten zu vermeiden, den 1. und 2. Platz der Stiftung für die nach der Ordnung der Klassen

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