von Bernstorff

Die Familiengeschichte von den Anfängen bis 1982

 

Über Jahrhunderte wurde in Büchern über die Familiengeschichte geschrieben, z.B. Anfang des 20. Jahrhunderts vom dänischen Historiker Aage Friis (* 16.8.1870 - † 5.10.1949) in "Die Bernstorffs". Ein bedeutendes, aus der Familie heraus für die Familie geschaffenes, Schriftstück ist die Familiengeschichte von Werner Graf v. Bernstorff (Oberlandesgerichtsrat, * 5.7.1905 - † 8.11.1987), die er im Jahr 1982 fertigstellen und veröffentlichen konnte. Dieses Buch ist aufgrund seiner Struktur, Les- und Nutzbarkeit und der inhaltlichen Vollständigkeit besonders wichtig, wenn man die Geschichte der Familie verstehen möchte. Allerdings weist der Autor selbst daraufhin, dass es ihm nicht möglich war, fundiert wissenschaftlich zu arbeiten und regt in seinem Nachwort vom 5. Juli 1982 ausdrücklich zur Ergänzung der Inhalte an.

 

Aus diesem Grund ist der gesamte Buchtext hier, inklusive einer Suchfunktion, veröffentlicht. Eine e-Book Version wird in absehbarer Zeit folgen.

 

Es sollte nicht unerwähnt bleiben, dass sich Werner im Erstellungsprozeß aus verschiedenen Gründen, vor allem im Hinblick auf eine Fertigstellung bevor gesundheitliche Einschränkungen diese verhindern könnten, auf die männliche Stammfolge konzentriert hat. Aus diesem Grunde - und nur aus diesem Grunde - ist die Würdigung vieler Frauen der Familie entweder zu knapp ausgefallen, oder fand nicht statt. Die Familie wird nun, peu-à-peu, diese Lücke schließen und die vielen bedeutenden Frauen in der Familie an anderer Stelle auf dieser Internetpräsenz ins Licht rücken.

 

Werner schließt sein Nachwort mit den Worten "Möchte das eine oder andere Mitglied der Familie sich [durch das Buch] angeregt fühlen, über seinen Zweig ergänzende Aufzeichnungen für Kinder und Kindeskinder zu Papier zu bringen." 

 

 

Inhaltsverzeichnis
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laß beider Eltern auf 48.824 fl (Gulden) bewertet, wobei der Zehnte von Bobenhausen „nebst den daselbst sich befindenden Gütern" mit 15.000 fl den größten Wert darstellt neben Crumbach mit 10.000 fl, Rimhorn und dem Hof in Bensheim a.d. Bergstraße mit je 3.000 fl sowie mancherlei anderen Gütern und Ansprüchen. Es ist die Rede von den Lindenfelsischen Gütern zu Laudenau, Gumpen und Winterkasten.

Das Zusammenleben von Joachim Andreas und seiner Frau scheint in den letzten Jahren durch Krankheit der Letzteren gestört gewesen zu sein. Bei den Akten befindet sich ein Brief des Pfarrers Huber zu Crumbach vom 12.7.1709, also im Jahre vor dem Tode von Joachim Andreas, mit Expreßboten an ihn gesandt, in dem der Pfarrer eine sehr traurige Beschreibung von dem nervösen Zustand der bei ihm lebenden Frau Agnes Maria macht und den Eheherrn auf das inständigste ersucht, schnellstens selbst nach Crumbach zu kommen und mit ihm zu raten, damit nichts versäumt werde. "Ew. Excellenz kommen gewiß und ohnfehlbar und lassen uns nicht allein unter der schweren Last liegen, sondern helfen selbst raten, wie hierin am besten zu raten ist."

In dem späteren wegen des Testaments von Joachim Andreas entstandenen Prozeß ist es von einem der Anwälte so dargestellt worden, als wenn zwischen den Eheleuten wegen dieses Testaments ein schweres Zerwürfnis bestanden habe, und die nervöse Erkrankung der Agnes Maria hierin ihren Grund gehabt habe. Für diese Annahme finden sich aber sonst nicht die geringsten Anhaltspunkte.

Als Joachim Andreas sein Ende herannahen fühlte, verlautbarte er am 15.2.1710 vor Notar und Zeugen seinen letzten Willen in Gestalt eines selbst geschriebenen Testaments. Fünf Tage später, am 20.2.1710, starb er im 81. Lebensjahr.

Ein gutes Oelgemälde von ihm hing in Bernstorf, ist aber leider nicht gerettet worden. Es zeigte ihn in langer Allonge Perücke und mit einem sehr fein gewirkten Spitzenjabot. Sein Gesicht mit großer leicht gebogener Nase und schmalen Lippen Lippen wirkte klar und beherrscht.

Das Testament von Joachim Andreas ließ Andreas Gottlieb alsbald nach dem Tode, nämlich noch im März 1710, durch einen besonderen Boten aus Wetzlar abholen und nach Hannover bringen. Es wurde hier am 31. März in seiner Wohnung in Gegenwart von Andreas Gottlieb selber, seinem Schwiegersohn Joachim Engelke, der Tochter des Erblassers, deren Tante mütterlicherseits Frau v. Stockheim geb. v. Haxthausen und zwei Hofräten als Zeugen eröffnet.

Im Testament war für die Dauer der Minderjährigkeit der beiden Kinder die Witwe zur Vormünderin bestellt. Jedoch sollte sie in allen wichtigen Geschäften an die Zustimmung Andreas Gottliebs als Mitvormundes gebunden sein, ein weiterer Beweis für das Vertrauensverhältnis zwischen den beiden Vettern. Wegen des weit entfernten Wohnsitzes von Andreas Gottlieb wurden zwei Wetzlarer Advokaten, die Räte Faber und Münz, später Wagner, zu Gehilfen bei der Führung der Vormundschaft bestellt. Es handelte sich dabei um eine umständliche Verwaltung des weit verstreut liegenden Besitzes, und die vorhandenen Akten zeigen das Bild äußerst schwieriger Verhältnisse, mit denen die Vormünder

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