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zu kämpfen hatten. Zwischen der Witwe einerseits und Andreas Gottlieb sowie den
Räten anderseits bestanden erhebliche Meinungsverschiedenheiten. Der Sohn August
Christian Anton verbrauchte als Student in Helmstedt viel Geld, und die Einnahmen
aus den Gütern reichten nicht aus, um seinen Bedarf und den Unterhalt seiner Mutter
und Schwester zu decken. Die Schwierigkeiten gingen so weit, daß Mutter und Tochter
Bobenhausen verlassen sollten, weil der Haushalt zu teuer sei. Es scheint dazu aber
nicht gekommen zu sein.
Allzu lange hat Frau Agnes Maria ihren Mann nicht überlebt. Wir kennen zwar ihren
Todeszeitpunkt nicht genau, aber sie ist Ende Juni oder Anfang Juli 1714 in
Bobenhausen gestorben. Sie hinterließ
a) den Sohn August Christian Anton (Nr.14)
b) die Tochter Christiane Margarethe, die 1695 geboren war. Sie heiratete 1715 den
sehr viel älteren, 1668 geborenen Generalleutnant Johann Rudolf v. Pretlack auf
Echzell, Gouverneur der Festung Gießen und Oberamtmann zu Battenberg, als
dessen zweite Frau, starb aber schon 1725. Von ihr und ihrem Mann, der erst 1737
starb, wird noch bei der nachfolgenden Schilderung des Lebens ihres Bruders die
Rede sein.
Eine weitere Tochter, die älteste, namens Anna Magdalene Luise, die am 13.10.1688
geboren war, war schon als kleines Kind am 14. März 1690 in Bobenhausen
gestorben. Von ihr liegt in der dortigen Kirche eine steinerne Grabplatte mit ihrem
Wappen sowie den Wappen der Eltern und der beiderseitigen Großeltern (Bernstorff /
Weltzien und Haxthausen / Kamptz), sowie schließlich dem Wappen der Urgroßmutter
Rodenstein. Es ist erstaunlich zu sehen, daß für ein eineinhalbjähriges Kind eine in
Stein gemeißelte Grabplatte von solcher barocker Pracht geschaffen worden ist. Sie
zeugt für den damaligen Wohlstand der Eltern.
14. August Christian. 1693-1760.
August Christian Anton, der einzige Sohn von Joachim Andreas, ist am 12.2.1693
geboren, und zwar vermutlich in Bobenhausen, wo die Eltern damals lebten, wie wir
aus dem Grabstein der ältesten Tochter wissen. Über seine Jugend ist nichts bekannt.
Seinen unverhältnismäßig alten Vater verlor er mit 17, die Mutter mit 21 Jahren. Die
Schwester war zwei Jahre jünger. Die Auseinandersetzung über den elterlichen
Nachlaß war angesichts vieler Ungeklärtheiten in den Eigentumsverhältnissen,
unübersichtlicher Verwaltung und einer anscheinend hohen Schuldenlast nicht leicht.
August Christian war für die Übernahme einer so schwierigen Verwaltung offenbar
völlig ungeeignet. Mag es auch übertrieben sein, wenn einer der Anwälte in dem
späteren Prozeß, von dem noch die Rede sein wird, ihn als „homo perditus"
bezeichnet, so ist doch aus den Briefschaften zu ersehen, daß er leichtsinnig war und
viel Geld brauchte, obwohl er wissen konnte, daß seine Mittel nur sehr knapp waren.
Die vormundschaftlichen Räte hatten Mühe, seinen Geldanforderungen zu genügen.
Mehrfach war er in Duelle verwickelt. Einmal wurde er dabei an der Hand