von Bernstorff

Die Familiengeschichte von den Anfängen bis 1982

 

Über Jahrhunderte wurde in Büchern über die Familiengeschichte geschrieben, z.B. Anfang des 20. Jahrhunderts vom dänischen Historiker Aage Friis (* 16.8.1870 - † 5.10.1949) in "Die Bernstorffs". Ein bedeutendes, aus der Familie heraus für die Familie geschaffenes, Schriftstück ist die Familiengeschichte von Werner Graf v. Bernstorff (Oberlandesgerichtsrat, * 5.7.1905 - † 8.11.1987), die er im Jahr 1982 fertigstellen und veröffentlichen konnte. Dieses Buch ist aufgrund seiner Struktur, Les- und Nutzbarkeit und der inhaltlichen Vollständigkeit besonders wichtig, wenn man die Geschichte der Familie verstehen möchte. Allerdings weist der Autor selbst daraufhin, dass es ihm nicht möglich war, fundiert wissenschaftlich zu arbeiten und regt in seinem Nachwort vom 5. Juli 1982 ausdrücklich zur Ergänzung der Inhalte an.

 

Aus diesem Grund ist der gesamte Buchtext hier, inklusive einer Suchfunktion, veröffentlicht. Eine e-Book Version wird in absehbarer Zeit folgen.

 

Es sollte nicht unerwähnt bleiben, dass sich Werner im Erstellungsprozeß aus verschiedenen Gründen, vor allem im Hinblick auf eine Fertigstellung bevor gesundheitliche Einschränkungen diese verhindern könnten, auf die männliche Stammfolge konzentriert hat. Aus diesem Grunde - und nur aus diesem Grunde - ist die Würdigung vieler Frauen der Familie entweder zu knapp ausgefallen, oder fand nicht statt. Die Familie wird nun, peu-à-peu, diese Lücke schließen und die vielen bedeutenden Frauen in der Familie an anderer Stelle auf dieser Internetpräsenz ins Licht rücken.

 

Werner schließt sein Nachwort mit den Worten "Möchte das eine oder andere Mitglied der Familie sich [durch das Buch] angeregt fühlen, über seinen Zweig ergänzende Aufzeichnungen für Kinder und Kindeskinder zu Papier zu bringen." 

 

 

Inhaltsverzeichnis
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zu kämpfen hatten. Zwischen der Witwe einerseits und Andreas Gottlieb sowie den Räten anderseits bestanden erhebliche Meinungsverschiedenheiten. Der Sohn August Christian Anton verbrauchte als Student in Helmstedt viel Geld, und die Einnahmen aus den Gütern reichten nicht aus, um seinen Bedarf und den Unterhalt seiner Mutter und Schwester zu decken. Die Schwierigkeiten gingen so weit, daß Mutter und Tochter Bobenhausen verlassen sollten, weil der Haushalt zu teuer sei. Es scheint dazu aber nicht gekommen zu sein.

Allzu lange hat Frau Agnes Maria ihren Mann nicht überlebt. Wir kennen zwar ihren Todeszeitpunkt nicht genau, aber sie ist Ende Juni oder Anfang Juli 1714 in Bobenhausen gestorben. Sie hinterließ

a) den Sohn August Christian Anton (Nr.14)

b) die Tochter Christiane Margarethe, die 1695 geboren war. Sie heiratete 1715 den sehr viel älteren, 1668 geborenen Generalleutnant Johann Rudolf v. Pretlack auf Echzell, Gouverneur der Festung Gießen und Oberamtmann zu Battenberg, als dessen zweite Frau, starb aber schon 1725. Von ihr und ihrem Mann, der erst 1737 starb, wird noch bei der nachfolgenden Schilderung des Lebens ihres Bruders die Rede sein.

Eine weitere Tochter, die älteste, namens Anna Magdalene Luise, die am 13.10.1688 geboren war, war schon als kleines Kind am 14. März 1690 in Bobenhausen gestorben. Von ihr liegt in der dortigen Kirche eine steinerne Grabplatte mit ihrem Wappen sowie den Wappen der Eltern und der beiderseitigen Großeltern (Bernstorff / Weltzien und Haxthausen / Kamptz), sowie schließlich dem Wappen der Urgroßmutter Rodenstein. Es ist erstaunlich zu sehen, daß für ein eineinhalbjähriges Kind eine in Stein gemeißelte Grabplatte von solcher barocker Pracht geschaffen worden ist. Sie zeugt für den damaligen Wohlstand der Eltern.

14. August Christian. 1693-1760.

August Christian Anton, der einzige Sohn von Joachim Andreas, ist am 12.2.1693 geboren, und zwar vermutlich in Bobenhausen, wo die Eltern damals lebten, wie wir aus dem Grabstein der ältesten Tochter wissen. Über seine Jugend ist nichts bekannt. Seinen unverhältnismäßig alten Vater verlor er mit 17, die Mutter mit 21 Jahren. Die Schwester war zwei Jahre jünger. Die Auseinandersetzung über den elterlichen Nachlaß war angesichts vieler Ungeklärtheiten in den Eigentumsverhältnissen, unübersichtlicher Verwaltung und einer anscheinend hohen Schuldenlast nicht leicht. August Christian war für die Übernahme einer so schwierigen Verwaltung offenbar völlig ungeeignet. Mag es auch übertrieben sein, wenn einer der Anwälte in dem späteren Prozeß, von dem noch die Rede sein wird, ihn als „homo perditus" bezeichnet, so ist doch aus den Briefschaften zu ersehen, daß er leichtsinnig war und viel Geld brauchte, obwohl er wissen konnte, daß seine Mittel nur sehr knapp waren. Die vormundschaftlichen Räte hatten Mühe, seinen Geldanforderungen zu genügen. Mehrfach war er in Duelle verwickelt. Einmal wurde er dabei an der Hand

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