von Bernstorff

Die Familiengeschichte von den Anfängen bis 1982

 

Über Jahrhunderte wurde in Büchern über die Familiengeschichte geschrieben, z.B. Anfang des 20. Jahrhunderts vom dänischen Historiker Aage Friis (* 16.8.1870 - † 5.10.1949) in "Die Bernstorffs". Ein bedeutendes, aus der Familie heraus für die Familie geschaffenes, Schriftstück ist die Familiengeschichte von Werner Graf v. Bernstorff (Oberlandesgerichtsrat, * 5.7.1905 - † 8.11.1987), die er im Jahr 1982 fertigstellen und veröffentlichen konnte. Dieses Buch ist aufgrund seiner Struktur, Les- und Nutzbarkeit und der inhaltlichen Vollständigkeit besonders wichtig, wenn man die Geschichte der Familie verstehen möchte. Allerdings weist der Autor selbst daraufhin, dass es ihm nicht möglich war, fundiert wissenschaftlich zu arbeiten und regt in seinem Nachwort vom 5. Juli 1982 ausdrücklich zur Ergänzung der Inhalte an.

 

Aus diesem Grund ist der gesamte Buchtext hier, inklusive einer Suchfunktion, veröffentlicht. Eine e-Book Version wird in absehbarer Zeit folgen.

 

Es sollte nicht unerwähnt bleiben, dass sich Werner im Erstellungsprozeß aus verschiedenen Gründen, vor allem im Hinblick auf eine Fertigstellung bevor gesundheitliche Einschränkungen diese verhindern könnten, auf die männliche Stammfolge konzentriert hat. Aus diesem Grunde - und nur aus diesem Grunde - ist die Würdigung vieler Frauen der Familie entweder zu knapp ausgefallen, oder fand nicht statt. Die Familie wird nun, peu-à-peu, diese Lücke schließen und die vielen bedeutenden Frauen in der Familie an anderer Stelle auf dieser Internetpräsenz ins Licht rücken.

 

Werner schließt sein Nachwort mit den Worten "Möchte das eine oder andere Mitglied der Familie sich [durch das Buch] angeregt fühlen, über seinen Zweig ergänzende Aufzeichnungen für Kinder und Kindeskinder zu Papier zu bringen." 

 

 

Inhaltsverzeichnis
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verletzt. Bei einem anderen Duell hatte er das Unglück, anstatt seines Gegners einen unbeteiligten Studenten mit der Pistole zu treffen und schwer zu verletzen. Daraus entstanden hohe Kosten. Seines Vaters Vetter, der braunschweigische Generalleutnant Hans Valentin v. Bernstorff (Bild), schreibt deshalb an den Rat Wagner und bittet um schleunige Überweisung von mindestens 1000 Gulden, einer für damalige Verhältnisse sehr hohen Summe. Es ist daher nicht verwunderlich, daß Andreas Gottlieb den vormundschaftlichen Räten empfahl, die Güter zu verkaufen, um eine Auseinandersetzung unter den Geschwistern herbeizuführen.

Hierzu ergab sich bald eine Gelegenheit, indem die Schwester Christiane Margarethe von einem sehr angesehenen vornehmen und reichen Manne, dem hessen-darm- städtischen Generalleutnant v. Pretlack einen Heiratsantrag erhielt. Er war Witwer und suchte, seinem Hause eine neue Herrin und seinen Kindern wieder eine Mutter zu geben. Obgleich Christiane Margarethe zunächst ablehnte, wurde ihr doch von allen Seiten zugeraten. Für eine eventuelle Witwenversorgung gab Pretlack weitgehende Zusicherungen. So gab Christiane Margarethe nach, und der Heiratsvertrag wurde am 24. April 1715 zu Frankfurt unter Assistenz der beiden Oheime Anton Ulrich und Johann Raab v. Haxthausen sowie der beiden Räte Faber und Wagner geschlossen. Daran schlossen sich bald Verhandlungen der beiden Räte mit dem General v. Pretlack wegen des Ankaufs des gesamten Grundbesitzes und Auszahlung einer angemessenen Abfindung an seinen Schwager August Christian Anton an. Zu einer Ausführung dieses Planes konnte es aber erst bei Großjährigkeit der Geschwister kommen, weil Andreas Gottlieb als Vormund glaubte, seine Zustimmung nicht geben zu können wegen nach seiner Ansicht zu geringer Abfindung für August Christian Anton. Nachdem die Schwester Ende 1718 volljährig geworden war, ist dann am 12. Jan. 1719 der Auseinandersetzungsvertrag zwischen den Geschwistern, bei dem die beiden bisherigen Vormünder, die Räte Faber und Wagner, als Beistände wirkten, zu Darmstadt abgeschlossen worden. Dadurch erhielt August Christian Anton 24.500 Gulden bar, eine Summe, von deren Zinsen er leben konnte, zumal er Aussicht gehabt zu haben scheint, durch die Protektion Andreas Gottliebs eine Anstellung im braunschweigischen Staatsdienst zu erhalten. Der Anteil der Tochter wurde auf 17.614 Gulden berechnet und bestand aus dem Grundbesitz in Bobenhausen und Schlierbach (15.000 Gulden) und Haxthausenschen Hypotheken in Winterkasten und Laudenau (2614 Gulden). So kamen die Güter in eine Hand, die geeignet war, in den verworrenen Verhältnissen Ordnung zu schaffen und die Güter wieder zu Ertrag und Blüte zu bringen. Faber schreibt am 23.4.1719 an Pretlack: “Ew. Excellenz haben die beste occasion, die Güter zu benefizieren und ist für dero Herrn Schwager bares Geld besser."

Von den weiteren Lebensschicksalen August Christian Antons ist wenig überliefert. Andreas Gottlieb scheint sich sehr um diesen Sohn seines Vetters gekümmert zu haben. Er hat es dann zu einem herzoglich braunschweigischen Kammerjunker und Hofrat gebracht. Der König-Kurfürst Georg I. von England und Hannover verlieh ihm mit Dekret d.d. Göhrde 7.10.1719 die Exspectanz auf das erste vakant werdende Kanonikat (d.h. eine Domherrenstelle) bei der Domkirche zu Hamburg. August Christian hat später durch Vertrag vom 7.12.1750 das ihm angefallene Kanonikat an einen Dr. Hasperck in Hamburg veräußert.

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