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verletzt. Bei einem anderen Duell hatte er das Unglück, anstatt seines Gegners einen
unbeteiligten Studenten mit der Pistole zu treffen und schwer zu verletzen. Daraus
entstanden hohe Kosten. Seines Vaters Vetter, der braunschweigische
Generalleutnant Hans Valentin v. Bernstorff (Bild) , schreibt deshalb an den Rat
Wagner und bittet um schleunige Überweisung von mindestens 1000 Gulden, einer für
damalige Verhältnisse sehr hohen Summe. Es ist daher nicht verwunderlich, daß
Andreas Gottlieb den vormund-schaftlichen Räten empfahl, die Güter zu verkaufen,
um eine Auseinandersetzung unter den Geschwistern herbeizuführen.
Hierzu ergab sich bald eine Gelegenheit, indem die Schwester Christiane Margarethe
von einem sehr angesehenen vornehmen und reichen Manne, dem hessen-darm-
städtischen Generalleutnant v. Pretlack einen Heiratsantrag erhielt. Er war Witwer und
suchte, seinem Hause eine neue Herrin und seinen Kindern wieder eine Mutter zu
geben. Obgleich Christiane Margarethe zunächst ablehnte, wurde ihr doch von allen
Seiten zugeraten. Für eine eventuelle Witwenversorgung gab Pretlack weitgehende
Zusicherungen. So gab Christiane Margarethe nach, und der Heiratsvertrag wurde am
24. April 1715 zu Frankfurt unter Assistenz der beiden Oheime Anton Ulrich und
Johann Raab v. Haxthausen sowie der beiden Räte Faber und Wagner geschlossen.
Daran schlossen sich bald Verhandlungen der beiden Räte mit dem General v.
Pretlack wegen des Ankaufs des gesamten Grundbesitzes und Auszahlung einer
angemessenen Abfindung an seinen Schwager August Christian Anton an. Zu einer
Ausführung dieses Planes konnte es aber erst bei Großjährigkeit der Geschwister
kommen, weil Andreas Gottlieb als Vormund glaubte, seine Zustimmung nicht geben
zu können wegen nach seiner Ansicht zu geringer Abfindung für August Christian
Anton. Nachdem die Schwester Ende 1718 volljährig geworden war, ist dann am 12.
Jan. 1719 der Auseinandersetzungsvertrag zwischen den Geschwistern, bei dem die
beiden bisherigen Vormünder, die Räte Faber und Wagner, als Beistände wirkten, zu
Darmstadt abgeschlossen worden. Dadurch erhielt August Christian Anton 24.500
Gulden bar, eine Summe, von deren Zinsen er leben konnte, zumal er Aussicht gehabt
zu haben scheint, durch die Protektion Andreas Gottliebs eine Anstellung im
braunschweigischen Staatsdienst zu erhalten. Der Anteil der Tochter wurde auf 17.614
Gulden berechnet und bestand aus dem Grundbesitz in Bobenhausen und Schlierbach
(15.000 Gulden) und Haxthausenschen Hypotheken in Winterkasten und Laudenau
(2614 Gulden). So kamen die Güter in eine Hand, die geeignet war, in den
verworrenen Verhältnissen Ordnung zu schaffen und die Güter wieder zu Ertrag und
Blüte zu bringen. Faber schreibt am 23.4.1719 an Pretlack: “Ew. Excellenz haben die
beste occasion, die Güter zu benefizieren und ist für dero Herrn Schwager bares Geld
besser."
Von den weiteren Lebensschicksalen August Christian Antons ist wenig überliefert.
Andreas Gottlieb scheint sich sehr um diesen Sohn seines Vetters gekümmert zu
haben. Er hat es dann zu einem herzoglich braunschweigischen Kammerjunker und
Hofrat gebracht. Der König-Kurfürst Georg I. von England und Hannover verlieh ihm
mit Dekret d.d. Göhrde 7.10.1719 die Exspectanz auf das erste vakant werdende
Kanonikat (d.h. eine Domherrenstelle) bei der Domkirche zu Hamburg. August
Christian hat später durch Vertrag vom 7.12.1750 das ihm angefallene Kanonikat an
einen Dr. Hasperck in Hamburg veräußert.