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August Christian ist zweimal verheiratet gewesen. In 1. Ehe heiratete er Amalia Sophia
Nebelthau, geb. 16.1.1691, also zwei Jahre älter als er. Von ihm und seiner Frau
hängen sehr schöne Bilder im Germanischen Museum in Nürnberg, gemalt im Jahre
1726 von dem damals berühmten hessischen Hofmaler Johann Christian Fiedler (geb.
Pirna 1697, † Darmstadt 1765). Nach dem Tode seiner ersten Frau heiratete August
Christian am 25.3.1747 Fiedlers Schwester. Es sieht so aus, als wenn er schon früher
mit Fiedler befreundet gewesen wäre. Denn Fiedler, der auf Kosten des Herzogs
August Wilhelm von Braunschweig, dessen Kammerjunker und Hofrat Christian August
ja war, in Paris.ausgebildet worden war und sich 1724 bei seiner Rückkehr nach
Deutschland in Wolfenbüttel niederlassen wollte, blieb unterwegs in Darmstadt
hängen, wo er sich, wie berichtet wird, mit einem braunschweigischen Adligen, mit dem
er befreundet war, treffen wollte. Es liegt sehr nahe, daß dies August Christian war.
Denn dieser stammte nicht nur aus Hessen, sondern hatte auch das Gut Ulfa bei
Nidda, unweit des Pretlackschen Echzell, erworben, wie wir aus seinem Pachtvertrag
von 1719 mit dem Pächter Phil. Ludwig Harten wissen. Übrigens kann August Christian
hiernach nicht so leichtsinnig gewesen sein, daß er es nicht fertig gebracht hätte, einen
Teil seines Kapitals wieder in Grundbesitz anzulegen.
Wo er seinen Wohnsitz in 'der Hauptsache gehabt hat, wissen wir nicht, vermutlich
aber im Braunschweigischen. Denn gestorben ist er am 13.1.1760 in Goslar. Aus der
2. Ehe hinterließ er keine Kinder, wohl aber aus der ersten einen Sohn und eine dem
Namen nach nicht bekannte Tochter.
Der Sohn Karl Heinrich war 1733 geboren, wurde braunschweigischer
Regierungsrat und starb unverheiratet am 31.10.1779 in Blankenburg.
Die Tochter heiratete Heinrich v. Hille, der am 15.4.1734 als braunschweigischer Hofrat
den Reichsadel erhalten hatte, und hatte mit ihm 2 Kinder, den Oberstleutnant
Friedrich Wilhelm v. Hille und eine Tochter Ämilia Henriette, die den Kanonikus,
späteren Senior Brown heiratete.
Nach Karl Heinrichs Tod geschah nun etwas sehr Überraschendes und Merkwürdiges.
Jetzt, fast 70 Jahre nach dem Tode seines Großvaters, des Reichskammer-
gerichts-Assessors Joachim Andreas, wurden aus dem Kreise der Bernstorffschen
Familie auf Grund des Testamentes desselben und der darin angeblich enthaltenen
fideikommissarischen Bestimmungen Ansprüche erhoben, und zwar von ziemlich
entfernten Verwandten. Der Zeitpunkt solcher Ansprüche ergab sich daraus, daß mit
Karl Heinrichs Tod der Mannesstamm von Joachim Andreas und seinem Vater Cord
erloschen war, so daß ein etwaiges Fideikommiß nunmehr an die nächsten
Bernstorffschen Agnaten fallen mußte, und das waren, da auch der Mannesstamm des
Domherrn Andreas erloschen war, die Nachkommen des jüngsten Bruders, Joachim
d.J. auf Bernstorf.
Für fideikommissarische Ansprüche ließen sich aus dem Testament folgende Hinweise
entnehmen: Joachim Andreas schreibt darin, ihm sei zwar abgeraten worden, seine
"wenigen Güter" mit einem formalen Fideikommiß zu belegen, er wolle aber doch, daß
sein Sohn seine "hiesigen unter die fränkische Reichritterschaft im Odenwald
sortierende und gehörige Güter, so ich mit vieler