von Bernstorff

Die Familiengeschichte von den Anfängen bis 1982

 

Über Jahrhunderte wurde in Büchern über die Familiengeschichte geschrieben, z.B. Anfang des 20. Jahrhunderts vom dänischen Historiker Aage Friis (* 16.8.1870 - † 5.10.1949) in "Die Bernstorffs". Ein bedeutendes, aus der Familie heraus für die Familie geschaffenes, Schriftstück ist die Familiengeschichte von Werner Graf v. Bernstorff (Oberlandesgerichtsrat, * 5.7.1905 - † 8.11.1987), die er im Jahr 1982 fertigstellen und veröffentlichen konnte. Dieses Buch ist aufgrund seiner Struktur, Les- und Nutzbarkeit und der inhaltlichen Vollständigkeit besonders wichtig, wenn man die Geschichte der Familie verstehen möchte. Allerdings weist der Autor selbst daraufhin, dass es ihm nicht möglich war, fundiert wissenschaftlich zu arbeiten und regt in seinem Nachwort vom 5. Juli 1982 ausdrücklich zur Ergänzung der Inhalte an.

 

Aus diesem Grund ist der gesamte Buchtext hier, inklusive einer Suchfunktion, veröffentlicht. Eine e-Book Version wird in absehbarer Zeit folgen.

 

Es sollte nicht unerwähnt bleiben, dass sich Werner im Erstellungsprozeß aus verschiedenen Gründen, vor allem im Hinblick auf eine Fertigstellung bevor gesundheitliche Einschränkungen diese verhindern könnten, auf die männliche Stammfolge konzentriert hat. Aus diesem Grunde - und nur aus diesem Grunde - ist die Würdigung vieler Frauen der Familie entweder zu knapp ausgefallen, oder fand nicht statt. Die Familie wird nun, peu-à-peu, diese Lücke schließen und die vielen bedeutenden Frauen in der Familie an anderer Stelle auf dieser Internetpräsenz ins Licht rücken.

 

Werner schließt sein Nachwort mit den Worten "Möchte das eine oder andere Mitglied der Familie sich [durch das Buch] angeregt fühlen, über seinen Zweig ergänzende Aufzeichnungen für Kinder und Kindeskinder zu Papier zu bringen." 

 

 

Inhaltsverzeichnis
Menu groß/Klein
Menu groß/Klein
Im Buch suchen.
Seite 66

damals schon geborenen Söhne. Erst als letzter Agnat war berufen Hans Joachim (1754-1782), ein Brudersohn von Joachim Engelke. Und ausgerechnet er meldet sich mit fideikommissarischen Ansprüchen, und nicht einmal er allein, sondern, um die Unverständlichkeit voll zu machen, gemeinsam mit seiner Schwester Sophie, der späteren Frau v. Schardt in Weimar. Das verstehe, wer kann! Namens dieser beiden trat Joachim Bechtold als ihr Vormund (aber sie waren doch schon 26 und 25 Jahre alt!) mit Ansprüchen aus dem Testament des Reichskammergerichts Assessors hervor.

Die braunschweigische Regierung in Blankenburg ließ den Nachlaß des Regierungs- rats Karl Heinrich v. Bernstorff gleich nach dessen Tode versiegeln und beraumte einen Termin an zur Anmeldung von Ansprüchen an den Nachlaß. In diesem Termin meldete sich der Oberstleutnant v. Hille, vertreten durch den Hofrat Otto (der Oberstleutnant stand z. Zt. mit braunschweigischen Truppen in Nordamerika im Kriege gegen die Amerikaner) und die Frau Seniorin Brown geb. v. Hille in Person. Sie legitimierten sich als nächste Erben von ihrer Mutter wegen, der einzigen Schwester Karl Heinrichs.

Im März/April 1780 wurde auf Antrag Joachim Bechtolds die Inventur des Nachlasses aufgenommen. Die darüber verfertigte Niederschrift vermittelt interessante Einblicke in die Lebensgewohnheiten des Junggesellen Karl Heinrich, indem es dort heißt: "Schließlich ist ratione der vorgefundenen Briefschaften zu vermerken, daß solche sehr zerstreut im Sterbehause umherlagen und teils unter Büchern, unter Noten, gedruckten Schriften, ja auch Wäsche und Kleidungsstücken, in und unter den Schränken, auch auf der Erde befindlich waren, dergestalt, daß manche Schriften bereits von Mäusen und anderem Ungeziefer benagt waren".

Die Einzelheiten der folgenden Verhandlungen mit den Hilleschen Geschwistern ergeben sich aus den Akten nicht, die in Echzell erhalten geblieben sind, dem Pretlackschen Besitz, der später durch Erbgang an die Familie von Harnier übergegangen ist. Der von Joachim Bechtold vertretene Anspruch stellte sich dar als Regreßanspruch gegen den Nachlaß Karl Heinrichs als Erben seines Vaters wegen des von diesem vollzogenen Verkaufs der Odenwald-Güter.

Die Geschwister Hille müssen diese ihren Erbansprüchen drohende Gefahr für recht erheblich gehalten haben. Denn sie schlossen am 3.8.1781 mit den beiden Bernstorffschen Prätendenten in Braunschweig einen Vertrag, durch den sie alle ihre Ansprüche an den Nachlaß für eine einmalige Zahlung von 2500 RthIrn an diese verkauften gegen deren ausdrücklichen Verzicht auf jegliche Regreßansprüche aus dem Testament des Reichskammergerichts-Assessors. Der Wert des Nachlasses an barem Geld, Wertpapieren und Erlös aus auf Auktion verkauften Gegenständen betrug nach gerichtlichem Inventar annähernd 10.000 Thaler. Die Hilleschen Geschwister haben sich also mit einer verhältnismäßig sehr geringen Abfindung begnügt. Unter dem 15.2.1782 bescheinigt der Bevollmächtigte der Bernstorffschen Prätendenten, Advokat Oppermann, den Empfang aller im Nachlaß Karl Heinrichs vorgefundenen Kapitalien, Wertgegenstände und Akten.

Seite 66