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Andreas Gottlieb d.J. schreibt über diesen Vetter seines Vaters: "Er war ein ehrlicher,
gutherziger Mann, von patriotischer Gesinnung, dienstfertig treu in Freundschaft und
von redlichen Absichten, dabei ein guter Haushalter und accurater Bezahler. Nachdem
er aber seine constitution durch übermäßige Strapazen im Reiten und beständigen
Jagen ruiniret hatte, wurde er viele Jahre vor seinem Ende kränklich und immer
stumpfer am Leibe und Gemüthe, da er sich durch den Trunk theils helfen, theils sein
Hauskreuz vergessen wollte, indem seine Frau den Meister spielte und dermaßen Herr
über ihn, sein Hauswesen und Cassen geworden war, daß er in nichts seinem eigenen
(viel besseren) Willen folgen durfte, sondern in publicis et privatis alles thun mußte,
was ihr beliebte, und um sein Geld kam, ohne zu wissen wie. Jedoch unterließ er
wiederum den Trunk fast ein Jahr vor seinem Ende, und hoffe ich also, daß Gott seiner
armen Seele wird haben Barmherzigkeit widerfahren lassen, zumalen wenn das
Gerücht nicht wahr sein sollte, daß er sich mit seinem eigenen Hirschfänger
erstochen." - Ein Beweis für August Friedrichs große Jagdpassion sind die zahlreichen
zwischen 1723 und 1741 von ihm abgeschlossenen Jagdpachtverträge; er sicherte
sich das Jagdrecht auf vielen angrenzenden Feldmarken, ja sogar ein großes
Jagdgebiet bei Gadebusch.
August Friedrich ist der gemeinsame Stammvater der beiden Äste der nichtgräflichen
Linie unserer Familie geworden. Aus seiner Ehe sind 5 Kinder hervorgegangen:
a) Hedwig Elisabeth, geb. 1725, † 1756, verheiratet mit dem Oberstleutnant
Hans Gotthard v. Bornefeld.
b) Joachim Hartwig, geb. 1726, † 18.2.1947 mit 21 Jahren "nach einer
langwierigen beschwerlichen Krankheit", wie es in seiner nur teilweise erhaltenen
Leichenpredigt heißt.
c) Christine Sophie, geb. 1728, † 1801, verheiratet mit Franz Christoph v.
Bülow auf Bellegard.
d) Barthold Friedrich, Erbe von Bernstorf und Stammvater des älteren Astes
der nichtgräflichen Linie, (Nr.21).
e) Andreas Hans August, Erbe von Othenstorf und Stammvater des jüngeren
Astes der nichtgräflichen Linie, (N r. 32).
August Friedrichs Witwe überlebte ihn um 18 Jahre. Sie hatte testamentarisch
Hanshagen als Witwensitz erhalten mit lebenslangem Nießbrauch an diesem Gut. In
den letzten Jahren ihres Lebens verpachtete sie es aber 1711 an ihren jüngeren Sohn
Andreas Hans August. Nach dem erhalten gebliebenen Entwurf des Pachtvertrages,
durch den das gesamte lebende und tote Inventar dem Pächter übereignet wurde,
sollte Andreas Hans August die "äußere Wirtschaft", also wohl die Landwirtschaft,
ganz nach eigenem Befinden betreiben, über die "innere Wirtschaft" behielt die Mutter
sich die Oberaufsicht vor, "damit auch hierin ihrem Herrn Sohn, soviel sie es vorkehren
und abwenden können, nichts möge entzogen werden”. Das „herrschaftliche
Wohnhaus" zu Hanshagen (es handelt sich um das noch zu unserer Zeit stehende
vom Inspektor und späteren Pächter benutzte sehr schlichte einstöckige Haus) behielt
sie und hatte auch das Recht, von allen vom Gut aufgebrachten Lebensmitteln an
Wild, Vieh, Fischen, Federvieh und dgl. nach eigenem Belieben für sich und ihre
Bediensteten