von Bernstorff

Die Familiengeschichte von den Anfängen bis 1982

 

Über Jahrhunderte wurde in Büchern über die Familiengeschichte geschrieben, z.B. Anfang des 20. Jahrhunderts vom dänischen Historiker Aage Friis (* 16.8.1870 - † 5.10.1949) in "Die Bernstorffs". Ein bedeutendes, aus der Familie heraus für die Familie geschaffenes, Schriftstück ist die Familiengeschichte von Werner Graf v. Bernstorff (Oberlandesgerichtsrat, * 5.7.1905 - † 8.11.1987), die er im Jahr 1982 fertigstellen und veröffentlichen konnte. Dieses Buch ist aufgrund seiner Struktur, Les- und Nutzbarkeit und der inhaltlichen Vollständigkeit besonders wichtig, wenn man die Geschichte der Familie verstehen möchte. Allerdings weist der Autor selbst daraufhin, dass es ihm nicht möglich war, fundiert wissenschaftlich zu arbeiten und regt in seinem Nachwort vom 5. Juli 1982 ausdrücklich zur Ergänzung der Inhalte an.

 

Aus diesem Grund ist der gesamte Buchtext hier, inklusive einer Suchfunktion, veröffentlicht. Eine e-Book Version wird in absehbarer Zeit folgen.

 

Es sollte nicht unerwähnt bleiben, dass sich Werner im Erstellungsprozeß aus verschiedenen Gründen, vor allem im Hinblick auf eine Fertigstellung bevor gesundheitliche Einschränkungen diese verhindern könnten, auf die männliche Stammfolge konzentriert hat. Aus diesem Grunde - und nur aus diesem Grunde - ist die Würdigung vieler Frauen der Familie entweder zu knapp ausgefallen, oder fand nicht statt. Die Familie wird nun, peu-à-peu, diese Lücke schließen und die vielen bedeutenden Frauen in der Familie an anderer Stelle auf dieser Internetpräsenz ins Licht rücken.

 

Werner schließt sein Nachwort mit den Worten "Möchte das eine oder andere Mitglied der Familie sich [durch das Buch] angeregt fühlen, über seinen Zweig ergänzende Aufzeichnungen für Kinder und Kindeskinder zu Papier zu bringen." 

 

 

Inhaltsverzeichnis
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Seite 79

Andreas Gottlieb d.J. schreibt über diesen Vetter seines Vaters: "Er war ein ehrlicher, gutherziger Mann, von patriotischer Gesinnung, dienstfertig treu in Freundschaft und von redlichen Absichten, dabei ein guter Haushalter und accurater Bezahler. Nachdem er aber seine constitution durch übermäßige Strapazen im Reiten und beständigen Jagen ruiniret hatte, wurde er viele Jahre vor seinem Ende kränklich und immer stumpfer am Leibe und Gemüthe, da er sich durch den Trunk theils helfen, theils sein Hauskreuz vergessen wollte, indem seine Frau den Meister spielte und dermaßen Herr über ihn, sein Hauswesen und Cassen geworden war, daß er in nichts seinem eigenen (viel besseren) Willen folgen durfte, sondern in publicis et privatis alles thun mußte, was ihr beliebte, und um sein Geld kam, ohne zu wissen wie. Jedoch unterließ er wiederum den Trunk fast ein Jahr vor seinem Ende, und hoffe ich also, daß Gott seiner armen Seele wird haben Barmherzigkeit widerfahren lassen, zumalen wenn das Gerücht nicht wahr sein sollte, daß er sich mit seinem eigenen Hirschfänger erstochen." - Ein Beweis für August Friedrichs große Jagdpassion sind die zahlreichen zwischen 1723 und 1741 von ihm abgeschlossenen Jagdpachtverträge; er sicherte sich das Jagdrecht auf vielen angrenzenden Feldmarken, ja sogar ein großes Jagdgebiet bei Gadebusch.

August Friedrich ist der gemeinsame Stammvater der beiden Äste der nichtgräflichen Linie unserer Familie geworden. Aus seiner Ehe sind 5 Kinder hervorgegangen:

a) Hedwig Elisabeth, geb. 1725, † 1756, verheiratet mit dem Oberstleutnant Hans Gotthard v. Bornefeld.

b) Joachim Hartwig, geb. 1726, † 18.2.1947 mit 21 Jahren "nach einer langwierigen beschwerlichen Krankheit", wie es in seiner nur teilweise erhaltenen Leichenpredigt heißt.

c) Christine Sophie, geb. 1728, † 1801, verheiratet mit Franz Christoph v. Bülow auf Bellegard.

d) Barthold Friedrich, Erbe von Bernstorf und Stammvater des älteren Astes der nichtgräflichen Linie, (Nr.21).

e) Andreas Hans August, Erbe von Othenstorf und Stammvater des jüngeren Astes der nichtgräflichen Linie, (N r. 32).

August Friedrichs Witwe überlebte ihn um 18 Jahre. Sie hatte testamentarisch Hanshagen als Witwensitz erhalten mit lebenslangem Nießbrauch an diesem Gut. In den letzten Jahren ihres Lebens verpachtete sie es aber 1711 an ihren jüngeren Sohn Andreas Hans August. Nach dem erhalten gebliebenen Entwurf des Pachtvertrages, durch den das gesamte lebende und tote Inventar dem Pächter übereignet wurde, sollte Andreas Hans August die "äußere Wirtschaft", also wohl die Landwirtschaft, ganz nach eigenem Befinden betreiben, über die "innere Wirtschaft" behielt die Mutter sich die Oberaufsicht vor, "damit auch hierin ihrem Herrn Sohn, soviel sie es vorkehren und abwenden können, nichts möge entzogen werden”. Das „herrschaftliche Wohnhaus" zu Hanshagen (es handelt sich um das noch zu unserer Zeit stehende vom Inspektor und späteren Pächter benutzte sehr schlichte einstöckige Haus) behielt sie und hatte auch das Recht, von allen vom Gut aufgebrachten Lebensmitteln an Wild, Vieh, Fischen, Federvieh und dgl. nach eigenem Belieben für sich und ihre Bediensteten

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