Vorsitz des von-Bernstorff’schen Familienverbands
Die Entstehung des Familienverbands ist nicht vollständig nachvollziehbar. Jedenfalls verweist die Satzung in einer Version vom 11. Juni 1938, die (mit zwei Änderungen) bis heute gültig ist, auf einen Familienrats-Beschluss vom 11.2.1931. Da der Familienrat ein Organ des Familienverbandes ist, muss es diesen also mindestens im har 1931 schon gegeben haben.
Nach dem Zweiten Weltkrieg gab es ein besonderes Bedürfnis, die Familie zusammenzuhalten. Durch Flucht, Vertreibung und Tod hatte auch unsere Familie viel traurigen Verlust zu verkraften, nicht wenige sehr junge Vettern kehrten nicht mehr von der Kriegsfront zurück. Viele mussten ihr Zuhause aufgeben.
In der Folge übernahmen ab 1945 zunächst Hermann a.d.H. Bernstorff (ID361), und nach seinem Tod 1946 Werner a.d.H. Alt-Karin (ID461) kommissarisch den Familienvorsitz. Im Jahr 1951 fand in Lüneburg der erste ordentliche Familientag nach dem Krieg statt, auf dem Werner dann auch formal zum „Senior Familiae“ gewählt wurde und dies bis ins Jahr 1966 blieb.
Dem Senior obliegt der Vereinsvorsitz, was neben formal-rechtlichen Anforderungen vor allem eben genau die Förderung von Familienzusammenkunft beinhaltet, insbesondere durch alle zwei Jahre stattfindende Familientage, die großenteils regen Zuspruch erfahren. Es wird zumeist darauf geachtet, dass die Familientage an Orten mit einem starken Bezug zur Familie stattfinden können.
Vorsitz der von-Bernstorff’schen Familienstiftung
Die Bemühungen von Andreas Gottlieb d.Ä. (ID 38) zum Fortbestand der Familie sind nicht hoch genug einzuschätzen und das gilt insbesondere für seine fideikommissarischen Anweisungen (s.a. „Geschichte im Buch“ II.A.10.e). Nachdem Andreas Gottlieb den „Mann-Stamm“ als versorgt betrachten konnte, wandte er sich den Töchtern der Familie, sowie der Ausbildung der Jugend zu. Die „Beneficienstiftung“ vom 30.08.1724 konzipierte Andreas Gottlieb als Doppelstiftung, die zwei Zwecken – und diesen ausschließlich – folgen sollte. Zunächst sollten Töchter der Familie „einige Aßistentz“ erfahren, die entweder nur über geringe Mittel verfügten, die unverheiratet blieben, oder die mit körperlichen Einschränkungen zu kämpfen hatten („Beneficium Feminimum“). Auf der anderen Seite sollte die Ausbildung junger (männlicher) Bernstorffs gefördert werden, die Waisen waren oder bei denen Potential zu erkennen war, aber die sich „mit eigenen Mitteln entweder gar nicht, oder doch wenig helfen könnten“ („Beneficium Ad Studia Iuvenum“).
Den Abschnitt im Buch schließt Werner mit dem Hinweis „Es dürfte nicht sehr häufig in den Familien des Adels in jener Zeit eine so umfangreiche, so sorgfältig durchdachte und ausführlich ausgearbeitete Familienstiftung geben wie diejenige unseres Vorfahren Andreas Gottlieb. […]“.
Nach 1945, und insbesondere nach der Währungsreform 1948, musste die Stiftung wieder neu aufgebaut werden. Hier ist der Verdienst des Gartower Schlossherren Andreas Gottlieb (ID 247) und seiner Frau Mathilde (ID 248) zu erwähnen. Außerhalb der Unterstützung, die das Paar besonders vom Krieg und den Nachwirkungen beeinträchtigten Vettern und Cousinen zuteilwerden ließen, verfügte Gottlieb den Ankauf von Wertpapieren, die sich in der Nachkriegszeit beträchtlich entwickelten. Ebenfalls verfügte er per Testament, dass für 25 Jahre (also bis 1981) ein fester Betrag aus seinem Nachlass jedes Jahr der Ausbildungsförderung junger Bernstorffs zukommen sollte. 1973 starb die erheblich jüngere Mathilde und verfügte, dass ein Betrag von 50.000 DM für 25 Jahre fest angelegt und der Zinsertrag wiederum dem „Beneficium Ad Studia Iuvenum“ zugutekommen sollte.
Den Senior Familiae obliegt die Verwaltung dieser Stiftung.
Auf dieser Seite sind alle bisherigen Familienvorstände aufgelistet.
Zwischen 1946 und 1966, zunächst bis 1951 kommissarisch, dann im Rahmen des ersten Familientags in Lüneburg gewählt, stand Werner dem Familienverband vor. Er füllte diese Aufgabe bis kurz vor seinem Tode aus.