von Bernstorff

Werner Karl Ulrich Ernst August

Graf v. Bernstorff
Werner
* 11.04.1886 | † 05.02.1967
Seite im Buch: 286

Jurist, Landwirt, erfolgreicher Geschäftsmann

 

Alt-Karin, ein Gut mit ca. 700Ha landwirtschaftlich genutzter Fläche, erblühte unter Werner's umsichtiger Leitung. Aus noch vorhandenen Unterlagen seiner Bankkonten kann ein erhebliches Vermögen abgelesen werden. Werner liebte den Forst, die Jagd weniger, und fand sein größtes Glück auf dem Rücken eines Pferdes.

 

Seine Frau, Ursula von Cramon, starb früh, ebenso sein älterer Bruder Bechtold. Seinen Vater verlor er im Alter von 9 Jahren. Vielleicht ist es diese Schicksalsgeschichte, die Werner zu den Büchern trieb. Er interessierte sich für Themen, die zur damaligen Zeit vielleicht nicht so im Trend waren, wie sie es heute sind, zum Beispiel fernöstliche Kultur und Glaube. Werner lebte mit und in seinen Büchern. Andreas (Gartow), der ihn als Kind, Jugendliche rund junger Erwachsener erlebte, beschreibt das Zimmer in der Buchhorst als eine veritable Bibliothek. 

 

Werner legte im Alltag nicht viel Wert auf Äußerlichkeiten ("Er sah aus wie ein Waldschrat"), konnte zu festlichen Anlässen jedoch mit dem schönsten und am besten angepaßten Smoking von allen beeindrucken.

 

Sein Sohn Elmar beschrieb ihn als streng und der Zeit entsprechend sparsam mit Luxus und Genuß, jedoch zugewandt und seinen Kindern gegenüber auf Augenhöhe, wie man es heute sagt.

 

Im Krieg verlor er zwei seiner Söhne (und mehrfach auch fast einen dritten, der sehr viel Glück hatte) und dann auch sein Gut. Werner liegt auf dem Friedhof von Gartow begraben.

Portraits

Zusammenführung der Familie nach 1945 von 01.01.1946 bis 31.12.1966

Ein Lyriker

Werner schrieb, offenbar in besonderer Intensität während seiner Studienjahre, Gedichte, von denen ein kleiner Band "Lose Blätter" erhalten ist.

 

Regen

Das macht der schwere Regen

Der an die Fenster schlägt,

Das macht das graue Wasser,

Das keine Luft bewegt.

Das macht das Meer, das weite

In seinem öden Grau - 

Das macht die tote Liebe

Zu einer blonden Frau;

Die wollen, daß ich weine,

Der doch nicht weinen mag.

Das tut der schwere Regen

Am trüben Sommertag.

Unwürdig, ein öffentliches Amt zu bekleiden

Die Vorgeschichte ist ein wenig unklar. Offenbar wurde auf Alt-Karin ein Gutsförster von der NSDAP eingesetzt. Diesen entließ Werner. Daraufhin wurde Werner wegen Sabotage und der unrechtmäßigen Entlassung des Försters angeklagt.

 

Werner schien weiteren Ärger auf Alt-Karin durch einen Parteieintritt abwenden zu wollen (was ihm angesichts seiner Haltung zu den Nazis eine gehörige Portion Überwindung gekostet haben muss). Der Fall wurde - vermutlich wegen der laufenden Klage - an das NSDAP Parteigericht weitergegeben. Dieses teilte dem Landrat des Kreises Wismar am 18.10.1934 folgende Entscheidung mit: "Graf von Bernstorff ist unwürdig Mitglied der NSDAP zu sein und unwürdig, im heutigen Staat ein öffentliches Amt zu bekleiden".

 

Werner klagte gegen diesen Bescheid und bekam am 12.2.1935 vor dem Gaugericht Mecklenburg-Lübeck insofern Recht, als dass er vom Vorwurf der Sabotage freigesprochen wurde. Jedoch wurde er in der Sache des entlassenen Försters schuldig gesprochen und ihm per Gerichtsbeschluss (!) die Aufnahme in die Partei verwehrt. Das Gericht musste jedoch richtigstellen, dass ein Parteigericht nicht befugt sei, "über die Befähigung zur bekleidung öffentlicher Ämter zu entscheiden".

 

Im August 1935 teilt das Staatsministerium (Bereich Inneres) Werner schriftlich folgendes mit (nach eiligen Anfragen des Reichsstatthalters vor Ort, der Werner nun endlich loswerden wollte, was per Gerichtsurteil nun nicht geklappt hatte):

 

"Im Namen des Reiches!

Mit Zustimmung des Herrn Reichs- und Preußischen Ministers des Inneren [Info: Wilhelm Frick, ein früher und enger Begleiter Adolf Hitlers] werden Sie hiermit auf Grund des Gesetzes zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums in der Fassung vom 23. Juni 1933 mit sofortiger Wirkung aus dem Amtsverhältnis als ehrenamtlicher Bürgermeister der Gemeinde Alt-Karin entlassen." Werner lebte also von 1935 bis 1945 als (unerwünschter) Bürger des Reichs auf Alt-Karin, bis das Gut besetzt und er unter Hausarrest gestellt wurde. Ein russischer Offizier ermöglichte ihm später die Flucht, so die Überlieferung.

 

Werner wurde 1947 mit dem Status "negativ" von der Anwendung des Entnazifizierungsgesetztes endgültig freigesprochen und konnte seine Arbeit im Forst von Gartow, wo er seit seiner Flucht die Buchhorst bewohnte, offiziell fortführen. Er starb 1967.

Domizile, in denen Werner Karl Ulrich Ernst August gelebt und gewirkt hat

Alt-Karin
Alt-Karin
Einzuch am:
Verheiratet:
Vater:
Mutter:
Geschwister:
Bechtold Arthur Andreas Adolf
Werner Karl Ulrich Ernst August
Kinder:
Harm Peter Ludwig Karl
Sittah Hedwig Susanne Caroline
Elmar Wolfgang Jürgen August
Helga Katharina Edelgard
Wolfram Hugo Hans Jürgen Bruno
Übersicht Ereignisse und Besonderheiten

Familienvorstand

Zusammenführung der Familie nach 1945

Zwischen 1946 und 1966, zunächst bis 1951 kommissarisch, dann im Rahmen des ersten Familientags in Lüneburg gewählt, stand Werner dem Familienverband vor. Er füllte diese Aufgabe bis kurz vor seinem Tode aus.